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Dassault Systèmes SolidWorks Corporation – Lizenzvertrag sowie Online- und Subskriptionsdienst-Vertrag

 

DASSAULT SYSTEMES SOLIDWORKS

KUNDENVERTRAG ÜBER LIZENZEN UND ONLINEDIENSTE

 

Der vorliegende Kundenvertrag für Lizenzen und Onlinedienste wird von und zwischen dem Kunden („Kunde“) und einem Rechtsträger des Konzerns DASSAULT SYSTEMES („DS“) abgeschlossen, wobei beide im Transaktionsdokument genauer benannt sind. Welcher Rechtsträger des DS-Konzerns diesen Vertrag mit dem Kunden abschließt, hängt von dem Ort ab, an dem sich der Hauptgeschäftssitz des Kunden bzw. bei natürlichen Personen der Hauptwohnsitz des Kunden befindet. Im Folgenden sind die Identität dieses Rechtsträgers, das anwendbare Recht und der Gerichtsstand zur Beilegung von durch diesen oder in Verbindung mit diesem Vertrag entstehen Streitigkeiten aufgeführt:

 

Hauptgeschäftssitz bzw. Hauptwohnsitz des Kunden: Volksrepublik China (für die Zwecke des vorliegenden Vertrages, ausgenommen Hongkong, Taiwan und Macau)

Vertragsschließendes Unternehmen von DS/Lizenzgeber: Dassault Systèmes SE, eine französische „europäische Gesellschaft“

Geltendes Recht, Gerichtsbarkeit: Siehe länderspezifische Bestimmungen für die Volksrepublik China (für die Zwecke des vorliegenden Vertrages, ausgenommen Hongkong, Taiwan und Macau)

Hauptgeschäftssitz bzw. Hauptwohnsitz des Kunden: Alle anderen Standorte

Vertragsschließendes Unternehmen von DS/Lizenzgeber: Dassault Systèmes SolidWorks Corporation, ein Unternehmen im US-Staat Delaware

Geltendes Recht, Gerichtsbarkeit: Commonwealth of Massachusetts (USA); siehe Abschnitt 15.13

 

Der vorliegende Vertrag wird abgeschlossen, indem der Kunde das Transaktionsdokument unterzeichnet oder auf andere Weise (zum Beispiel durch Anklicken) bestätigt. Die Parteien vereinbaren Folgendes:

 

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

 

 

1.         Definitionen

 

Vertrag bezeichnet diese allgemeinen Bedingungen, die geltenden OST, die länderspezifischen Bedingungen, das Transaktionsdokument und die Bedingungen in den hier erwähnten Weblinks, die hiermit durch Verweis in das Dokument aufgenommen sind.

Geltende Datenschutzvorschriften bezieht sich auf alle geltenden Datenschutzgesetze und sonstigen Vorschriften, die für die Verarbeitung der vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten gelten.

Länderspezifische Bedingungen sind spezifische Bedingungen, die für eines der im Anhang genannten geografischen Gebiete gelten.

Vertriebshändler bezeichnet eine von DS autorisierte Drittpartei für den Vertrieb der Angebote und Supportdienstleistungen von DS.

Dokumentation bezeichnet zu jedem Zeitpunkt die in beliebiger Form und als beliebiges Medium vorliegende aktuelle Benutzerdokumentation, wie sie gemeinsam mit den von DS unterbreiteten Angeboten zur Verwendung mit den von DS unterbreiteten Angeboten bereitgestellt wird.

DS-Konzern bezeichnet Dassault Systèmes, eine französische „europäische Gesellschaft“ und jedes Unternehmen, für das Dassault Systèmes direkt oder indirekt (i) mehr als 50 % der umlaufenden Aktien- oder Eigentumsanteile hält oder (ii) zur Ernennung der Geschäftsführung berechtigt ist.

Angebote von DS bezeichnet ein oder mehrere lizenzierte(s) Programm(e) und/oder einen oder mehrere lizenzierte(n) Onlinedienst(e) und/oder Paketangebot(e).

Stichtag bezeichnet (i) für lizenzierte Programme das spätere der folgenden Daten: (x) das Datum, an dem das lizenzierte Programm elektronisch an den Kunden übermittelt oder ihm zur Verfügung gestellt wird, oder gegebenenfalls (y) das Datum, an dem der Kunde von DS darüber informiert wird, dass der zugehörige Lizenzschlüssel angefordert werden kann oder verfügbar ist, oder (ii) bei Onlinediensten das Datum der Bereitstellung der Onlinedienste, wie in Abschnitt 4.1 beschrieben.

Lizenziertes Programm bezeichnet (i) jedes Datenverarbeitungsprogramm, für das, gemäß einem Transaktionsdokument, eine Lizenz bestellt und dem Kunden bereitgestellt wird, und/oder das dem Kunden im Rahmen der Onlinedienste zur Verfügung gestellt wird und das aus einer Reihe von Anweisungen und/oder Inhalten besteht, wie zum Beispiel aus Datenbanken, 2D- und 3D-Modellen in maschinenlesbarer Form, (ii) die zugehörige Dokumentation, (iii) Korrektur-Patches und (iv) Releases, auf die der Kunde Anspruch hat. Ein lizenziertes Programm beinhaltet weder neue Versionen eines lizenzierten Programms, noch irgendwelche Nachfolgeprodukte, deren Architektur, Benutzeroberfläche oder Bereitstellungsart sich erheblich davon unterscheidet.

Onlinedienste bezeichnet den Online-Zugriff auf ein lizenziertes Programm und/oder andere dazugehörige Dienste, das/die von DS von Zeit zu Zeit aktualisiert werden und vom Kunden gemäß einem Transaktionsdokument bestellt werden kann/können. Onlinedienste können auch bestimmte lizenzierte Programme beinhalten, für die möglicherweise eine Installation vor Ort erforderlich ist.

OST bezeichnet die angebotsspezifischen Bedingungen („Offering Specific Terms“), die jeweils für ein bestimmtes Release eines lizenzierten Programms oder für Onlinedienste gelten und die unter www.3ds.com/terms/ostveröffentlicht sind.

Paketangebot bezeichnet ein Angebot von DS, das aus mehreren lizenzierten Programmen und/oder Onlinedienstenbesteht und in dem unter www.3ds.com/terms/product-portfolio veröffentlichten Portfolio definiert wird, wobei die Nutzung der einzelnen lizenzierten Programme und Onlinedienste jeweils den für sie geltenden OST unterliegt.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen zu einer Einzelperson, wie in den geltenden Datenschutzvorschriften definiert.

Release bezeichnet eine periodische Aktualisierung der betreffenden Version eines Angebots von DS, sofern und wenn diese allgemein für den Markt verfügbar wird.

Supportdienstleistungen bezeichnet die Wartungs-, Verbesserungs- und sonstigen Supportdienstleistungen, auf die in diesem Dokument Bezug genommen wird und die unter www.3ds.com/terms/support-policies beschrieben sind.

Transaktionsdokument bezeichnet das Formular (bei dem es sich auch um ein Online-Formular handeln kann), das auf den vorliegenden Vertrag verweist, vom Kunden unterzeichnet oder anderweitig bestätigt und von DS ebenfalls bestätigt wird und die vom Kunden bestellten Angebote und/oder Supportdienstleistungen von DS, ihre Menge, die fälligen Gebühren (sofern die Bestellung nicht über einen Vertriebshändler erfolgt ist), die Dauer, den geografischen Geltungsbereich und das als Lizenzgeber bzw. Dienstleister fungierende Unternehmen des DS-Konzerns enthält und den Kunden benennt.

 

Die definierten Begriffe können in der Ein- oder der Mehrzahl verwendet werden.

 

2.         Lizenz und Nutzungsrechte

 

2.1       Lizenzvergabe. DS gewährt dem Kunden ab dem Stichtag für die im Transaktionsdokument angegebene Dauer und ausschließlich zur internen geschäftlichen Nutzung ein (sofern hierin nicht ausdrücklich genehmigt) nicht exklusives und nicht übertragbares Recht:

        Die benötigte Anzahl von Exemplaren des jeweiligen Lizenzprogramms, für das eine Installation vor Ort erforderlich ist, zu erstellen und zu installieren;

        Die Angebote von DS so zu nutzen, wie in den Bedingungen des vorliegenden Vertrages und der für die Angebote geltenden Dokumentation vorgesehen;

        Eigenen autorisierten Benutzern (wie in den OST festgelegt) den Zugriff auf die Angebote von DS und ihre Nutzung zu gestatten;

        Von jedem lizenzierten Programm, für das eine Installation vor Ort erforderlich ist, ein Exemplar einer Sicherungskopie zu erstellen.

 

2.2       Geltungsbereich. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Angebote von DS jeweils so zu nutzen, wie in den Bedingungen und Bestimmungen des vorliegenden Vertrages und der Dokumentation für das betreffende Angebot beschrieben, sowie dafür zu sorgen, dass seine autorisierten Benutzer diese Bedingungen und Bestimmungen einhalten. Lizenzschlüssel, Lizenztoken oder die Bereitstellung von Medien gewähren als solche nicht das Recht, ein Angebot von DS zu nutzen. Sofern nicht ausdrücklich in vorliegendem Vertrag genannt, werden dem Kunden keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Rechte oder Lizenzen gewährt.

 

Sofern nicht ausdrücklich in vorliegendem Vertrag gestattet, erklärt der Kunde, dass er Folgendes unterlassen wird: (a) Nutzung eines Angebots von DS, um (ganz oder teilweise, als eigenständige Produkte, Add-ons oder Komponenten) Softwareanwendungen zu entwickeln, die von Dritten verwendet oder an diese vertrieben werden, (b) Vermietung, Leasingvergabe, Unterlizenzierung und Erbringung oder Bereitstellung beliebiger Dienstleistungen für Dritte in Bezug auf Angebote von DS, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Beratung, Schulung, Unterstützung, Outsourcing, Servicebüros, Anpassung oder Entwicklung, (c) Korrektur von Fehlern, Defekten und anderen Betriebsanomalien eines Angebots von DS, (d) Rückentwicklung, Dekompilierung, Disassemblierung, Anpassung oder anderweitige Umwandlung aller oder einzelner Teile eines Angebots von DS, (e) Bereitstellung, Offenlegung oder Übertragung der Ergebnisse von Tests oder Benchmarks in Bezug auf ein Angebot von DS an Dritte und (f) Nutzung von Software aus dem Lieferumfang eines Angebots von DS, dessen Bestellung nicht im Rahmen des vorliegenden Vertrages erfolgt ist.

 

3.         Supportdienstleistungen

 

Die Supportdienstleistungen für Angebote von DS sind auf der Website von DS detailliert aufgeführt. Sie umfassen die Bearbeitung von während der Laufzeit der Supportdienstleistungen zur Verfügung gestellten Supportanfragen und (im Falle von lizenzierten Programmen) Releases. Vom Kunden bestellte Supportdienstleistungen werden von DS oder einem von DS autorisierten Dienstleister erbracht, wie in den DS-Richtlinien für Supportdienstleistungen angegeben. Für die Richtlinien für Supportdienstleistungen sind Änderungen vorbehalten, die Änderungen treten aber jeweils erst mit Beginn der darauffolgenden Laufzeit in Kraft. Vor Laufzeitverlängerung sollte sich der Kunde die Richtlinien für Supportdienstleistungen auf der Website des Unternehmens DS durchlesen. Sofern zutreffend und sofern der Kunde nichts Anderweitiges verlangt oder die Supportdienstleistungen kündigt, werden diese automatisch jährlich auf Grundlage der aktuell geltenden Richtlinien für Supportdienstleistungen verlängert.

 

4.         Bereitstellung und Zahlung

 

4.1       Bereitstellung. Angebote von DS werden dem Kunden in elektronischer Form bereitgestellt bzw. verfügbar gemacht. Die elektronische Bereitstellung erfolgt durch Übermittlung der für den Zugriff auf die Onlinedienste und/oder das Herunterladen des lizenzierten Programms erforderlichen Informationen an den Kunden. Der Kunde ist für den Zugriff auf die Website von DS und das Herunterladen des lizenzierten Programms verantwortlich. Die Bereitstellung der lizenzierten Programme durch DS erfolgt FCA (gemäß Incoterms 2010) an einen von DS festgelegten Unternehmensstandort von DS.

 

4.2       Zahlung

4.2.1   Zahlungsbedingungen. Unter Berücksichtigung der im Rahmen des vorliegenden Vertrages gewährten Rechte, Lizenzen und erbrachten Dienstleistungen zahlt der Kunde die für die jeweiligen Angebote und Supportdienstleistungen von DS geltenden Gebühren in Höhe des im jeweiligen Transaktionsdokument (oder im Fall einer Bestellung bei einem Vertriebshändler im jeweiligen Angebotsdokument) genannten Preises. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, werden (i) alle Gebühren im Voraus in Rechnung gestellt und (ii) der Kunde zahlt alle Rechnungen in Übereinstimmung mit den länderspezifischen Bedingungen. DS ist berechtigt, die Erbringung von Supportdienstleistungen bzw. Bereitstellung von Onlinediensten auszusetzen, für die keine entsprechende Zahlung geleistet wurde.

 

DS kann für Angebote oder Supportdienstleistungen mit unterschiedlichen Verlängerungsdaten ein gemeinsames Verlängerungsdatum festlegen und die fälligen Gebühren für Zeiträume, die deswegen nicht abgedeckt werden, anteilmäßig in Ansatz bringen.

 

Mit Ausnahme von Onlinediensten und Paketangeboten entspricht der Preis für die Verlängerung eines Angebots oder der Supportdienstleistungen von DS für einen bestimmten Zeitraum dem Preis des vorherigen Zeitraums plus dem letzten Erhöhungsprozentsatz, der für das Angebot von DS im jeweiligen Land gilt und mindestens neunzig (90) Tage vor dem Datum der Laufzeitverlängerung veröffentlicht wird. Falls zutreffend, finden Sie die aktuellen Prozentsätze für Preiserhöhungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen in den geltenden OST.

 

Der Preis für eine Verlängerung der vom Kunden bestellten Onlinedienste und Paketangebote wird durch Anwendung der prozentualen Differenz zwischen den Listenpreisen des Verlängerungszeitraums und des vorhergehenden Zeitraums auf den Preis, der dem Kunden für den vorhergehenden Zeitraum in Rechnung gestellt wurde, berechnet.

 

Bei manchen der Angebote von DS kann die Bezahlung online erfolgen. In diesem Falle wird der Kunde per E-Mail über die bevorstehende Verlängerung der von DS bereitgestellten Angebote, für die eine automatische Verlängerung zutrifft, informiert. Das Konto des Kunden wird frühestens sieben (7) Tage vor dem Datum der Laufzeitverlängerung mit den Verlängerungsgebühren belastet. Dadurch gilt die Verlängerung als angenommen und kann nicht mehr storniert oder rückgängig gemacht werden. Falls der Lastschrift widersprochen wird, kann DS das betreffende Angebot zum Datum der Laufzeitverlängerung kündigen.

 

4.2.2   Zahlungsverzug. Der Kunde hat bei Zahlungsverzug den in den länderspezifischen Bedingungen angegebenen Zinssatz zu zahlen, zuzüglich Anwaltsgebühren in angemessener Höhe sowie zuzüglich der Inkassokosten für die Beitreibung der ausstehenden Beträge. Nähere Angaben hierzu sind in den länderspezifischen Bedingungen zu finden.

 

4.2.3   Steuern. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Steuern. Der Kunde ist für die Zahlung sämtlicher Steuern verantwortlich, wie in den länderspezifischen Bedingungen genauer festgelegt, ferner für alle Steuern, die in Verbindung mit der im vertraglich zulässigen Ausmaß erfolgenden Übertragung oder Nutzung der von DS bereitgestellten Angebote anfallen.

 

5.         Geistiges Eigentum

 

5.1       Eigentum. Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich der Angebote von DS sowie aller daran vorgenommener Änderungen und Erweiterungen und sonstiger davon abgeleiteter Werke verbleiben bei DS und/oder den Zulieferern von DS. Lizenzierte Programme werden lizenziert, nicht verkauft. Der Kunde ist verpflichtet, alle Urheberrechts-, Patent- und Markenhinweise in Angeboten von DS auf allen von ihm teilweise oder vollständig erstellten Kopien beizubehalten und zu reproduzieren. Der Kunde erkennt an, dass die in den Angeboten von DS enthaltenen oder zum Ausdruck gebrachten Methoden und Techniken proprietäre Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von DS oder den Zulieferern von DS sind, unabhängig davon, ob sie als „vertraulich“ gekennzeichnet wurden oder nicht. Der Kunde behandelt sie als vertrauliche Informationen und legt sie nicht offen.

 

5.2       Freistellungsverpflichtung für geistiges Eigentum. DS hält den Kunden schadlos gegenüber jedweden Ansprüchen Dritter hinsichtlich einer möglichen Verletzung von Urheberrechten in einem beliebigen Land oder von Patenten in den USA, in Japan oder in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Patentorganisation durch ein im Rahmen des vorliegenden Vertrages bereitgestelltes Angebot von DS und zahlt alle Kosten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich in angemessener Höhe anfallender Anwaltskosten), die dem Kunden endgültig von einer zuständigen Gerichtsbarkeit auferlegt worden sind oder die – aus solcherart Ansprüchen entstanden – in einer schriftlichen von DS unterzeichneten Vereinbarung vereinbart worden sind, vorausgesetzt, (i) der Kunde benachrichtigt DS unverzüglich in schriftlicher Form über das Bestehen des Anspruchs und (ii) der Kunde überlässt DS die alleinige Kontrolle über die Abwehr des Anspruchs und alle damit im Zusammenhang stehenden Vergleichsverhandlungen und bietet bei Verteidigung und Schlichtung von Ansprüchen seine Mitwirkung auf Basis einer sinnvollen Zusammenarbeit an.

 

Wenn ein solcher Anspruch geltend gemacht wird oder wenn nach begründeter Auffassung von DS eine solche Geltendmachung wahrscheinlich ist, kann DS auf eigene Kosten dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung des Angebots von DS sichern, das betreffende Angebot von DS so ändern, dass keine Verletzung mehr vorliegt, oder es durch ein anderes Programm mit gleicher Funktionalität ersetzen. Wenn keine der vorgenannten Optionen zu Bedingungen verfügbar ist, die nach Einschätzung von DS angemessen sind, kann DS die Angebote kündigen. Für Angebote ohne Laufzeit nimmt DS entweder eine Rückerstattung an den Kunden vor oder erstellt dem Kunden eine Gutschrift, und zwar in Höhe der entsprechenden Einmalgebühr, die für die DS-Angebote entrichtet wurde, mit linearer Abschreibung über drei (3) Jahre, (i) nach Rückgabe oder Vernichtung aller Exemplare des betreffenden Lizenzprogramms, wie von einem leitenden Mitarbeiter des Kunden bescheinigt, oder (ii) nach Ablauf der Zugriffsberechtigung auf den betreffenden Onlinedienst. Für laufzeitgebundene Angebote erstattet DS alle im Rahmen des vorliegenden Vertrages vorausbezahlten, aber nicht genutzten Gebühren für das betreffende von DS bereitgestellte Angebot.

 

DS ist nicht verpflichtet, den Kunden bezüglich jeglicher Ansprüche schad- und klaglos zu halten, die sich beziehen auf (i) von anderen Parteien als von DS vorgenommene Änderungen jedweder Art an einem Angebot von DS, (ii) Inhalte des Kunden oder von Drittanbietern, darunter mithilfe von DS-Angeboten bereitgestellte oder veröffentlichte Datenbanken, 2D- und 3D-Modelle, (iii) die Verwendung eines oder mehrerer Angebote von DS in Kombination mit sonstiger Hardware bzw. sonstigen seitens DS nicht angegebenen Daten oder Programmen, oder (iv) die Verwendung anderer als der zuletzt veröffentlichten Korrektur-Patches oder Releases.

 

Dieser Abschnitt 5.2. beinhaltet Ausführungen zur gesamten Haftung von DS und zum ausschließlichen Rechtsmittel des Kunden für alle Ansprüche bei einer Verletzung von geistigen Eigentumsrechten.

 

6.         Gewährleistung

 

6.1       Gewährleistung. DS gewährleistet für neunzig (90) Tage, gerechnet ab dem Datum der erstmaligen Bereitstellung eines lizenzierten Programms, dessen grundlegende Konformität mit der Dokumentation, wenn es in der angegebenen Betriebsumgebung verwendet wird. Falls das lizenzierte Programm nicht mit der Dokumentation konform ist und der Kunde DS innerhalb dieses Gewährleistungszeitraums darüber entsprechend benachrichtigt hat, versucht DS, die Konformität gemäß Gewährleistungsverpflichtung herzustellen. Wenn DS nicht innerhalb von neunzig (90) gerechnet ab dem Datum dieser Benachrichtigung, die Nichtkonformität beseitigt hat, kann der Kunde die Lizenz für das nicht konforme lizenzierte Programm innerhalb von dreißig (30) Tagen kündigen und erhält alle für das nicht konforme lizenzierte Programm gezahlten Gebühren vollständig zurückerstattet. Diese Rückerstattung stellt die alleinige Haftung von DS und das alleinige Rechtsmittel des Kunden bei Verletzung der Gewährleistungspflicht dar.

 

6.2       Haftungsausschlüsse. DIE VORSTEHENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN GELTEN ANSTELLE UND AUSSCHLIESSLICH ALLER SONSTIGEN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, ZUSICHERUNGEN ODER BEDINGUNGEN FÜR ANGEBOTE VON DS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, GARANTIEN FÜR RECHTSANSPRÜCHE ODER FÜR DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN.

 

DS übernimmt keinerlei Haftung für die Nutzung oder Anwendung eines Angebots von DS oder für die Ergebnisse bzw. Entscheidungen, die Benutzer der Angebote von DS erzielen bzw. treffen. DS garantiert nicht, dass (i) die Funktionen eines Angebots von DS die Anforderungen des Kunden erfüllen oder es ihm ermöglichen, die Ziele zu erreichen, die er sich selbst gesetzt hat, (ii) das Angebot von DS in der Kombination oder Umgebung funktioniert, die der Kunde für die Verwendung ausgewählt hat, oder (iii) das Angebot von DS ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert. In jedem Fall trägt der Kunde die alleinige Verantwortung dafür sicherzustellen, dass die durch das Angebot von DS erzielten Ergebnisse den Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen des Kunden entsprechen. Mitarbeiter oder Vertreter von DS sind nicht berechtigt, eine umfassendere oder abweichende Garantie zu gewähren. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für (a) die Auswahl des richtigen Angebots von DS zur Erzielung der beabsichtigten Ergebnisse, (b) die Installation des lizenzierten Programms, (c) die Ergreifung geeigneter Maßnahmen, um die jeweiligen Angebote von DS ordnungsgemäß zu testen, zum Einsatz zu bringen und zu nutzen, und (d) die dadurch erzielten Ergebnisse.

 

DS übt keinerlei Kontrolle über Inhalte des Kunden oder von Drittanbietern aus, ebenso nicht über mithilfe von DS-Angeboten bereitgestellte oder veröffentlichte Datenbanken, 2D- und 3D-Modelle, und übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für diese.

 

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten im gesetzlich maximal zulässigen Umfang.

 

7.         Haftungsbeschränkung

 

MIT AUSNAHME DER HAFTUNG VON DS GEMÄSS ABSCHNITT 5.2 DES VORLIEGENDEN VERTRAGES ÜBERSTEIGT DIE MAXIMALE HAFTUNG SEITENS DS FÜR SCHÄDEN IN KEINEM FALL DIE HÖHE DER VOM KUNDEN TATSÄCHLICH ENTRICHTETEN GEBÜHREN FÜR DAS LIZENZIERTE PROGRAMM ODER DIE ONLINEDIENSTE, DIE DEN SCHADEN IN DEN VORANGEGANGENEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM EINTRITT DES KLAGEGRUNDES VERURSACHT HABEN.

 

DS HAFTET NICHT FÜR INDIREKTE SCHÄDEN, NEBEN-, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTSCHÄDIGUNGEN FÜR ENTGANGENE GEWINNE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN UND DATENVERLUST, DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUF DEN VORLIEGENDEN VERTRAG ODER JEDWEDE ANGEBOTE, DOKUMENTATIONEN ODER DIENSTLEISTUNGEN VON DS BEZIEHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DS AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT, UND UNGEACHTET DESSEN, OB IRGENDEIN EINGERÄUMTES RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HAT.

 

DIE IN DIESEM ABSCHNITT GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNABHÄNGIG VON DER ART DER KLAGE UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE GELTEND GEMACHTE HAFTBARKEIT ODER DER GELTEND GEMACHTE SCHADENSERSATZ AUF EINEM VERTRAG (UNTER ANDEREM EINSCHLIESSLICH VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNGSVERPFLICHTUNG), AUF UNERLAUBTEN HANDLUNGEN (UNTER ANDEREM EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), EINEM GESETZ ODER AUF EINEM SONSTIGEN RECHTSGRUND ODER EINER SONSTIGEN BILLIGKEITSTHEORIE BERUHT.

 

Der Kunde verzichtet gegenüber jedweden Lizenzgebern von DS oder gegenüber anderen Unternehmen des DS-Konzerns (ausgenommen DS selbst) auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit vorliegendem Vertrag und den im Rahmen dieses Vertrages bereitgestellten Angeboten, Dokumentationen und Dienstleistungen von DS für direkte und indirekte Schäden sowie Neben- oder Folgeschäden stehen.

 

Alle Rechtsmittel gegen DS müssen innerhalb von zwei (2) Jahren nach Entstehen des entsprechenden Haftungsanspruchs bei der zuständigen Gerichtsbarkeit geltend gemacht werden.

 

8.         Vertriebshändler

 

Der Kunde stimmt zu, dass bei jedem Angebot von DS, das der Kunde über einen Vertriebshändler erhält, dieser Vertriebshändler für die Preisgestaltung, Zahlungsabwicklung und Erfüllung aller von ihm angenommenen Aufträge verantwortlich ist. DS behält seine Unabhängigkeit gegenüber dem Vertriebshändler und ist nicht verantwortlich für Handlungen oder Unterlassungen des Vertriebshändlers.

 

 

9.         Laufzeit und Beendigung

 

9.1       Laufzeit. Der vorliegende Vertrag bleibt in Kraft, bis er vertragsgemäß beendet wird oder bis er abläuft, und zwar: (i) für lizenzierte Programme bis zum Ablauf aller gemäß vorliegendem Vertrag gewährten Lizenzen bzw. (ii) für Onlinedienste bis zum Ende der Vertragslaufzeit, für die gemäß vorliegendem Vertrag Onlinedienste bestellt wurden.

 

9.2       Außerordentliche Kündigung.

9.2.1 Sowohl DS als auch der Kunde können den vorliegenden Vertrag und/oder die Rechte des Kunden auf ein(e) oder alle Angebot(e) und/oder Supportdienstleistung(en) von DS kündigen, wenn die jeweils andere Partei in erheblichem Maße gegen eine ihrer Pflichten verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung behoben hat.

9.2.2 Der Kunde kann Onlinedienste oder Paketangebote, die Onlinedienste beinhalten, kündigen, wenn DS nicht in der Lage ist, die Onlinedienste in Übereinstimmung mit dem Service Level Agreement bereitzustellen und der Fehler nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Benachrichtigung behoben wird.

 

9.3       Ordentliche Kündigung

9.3.1   Lizenziertes Programm. Der Kunde kann die Lizenz für ein lizenziertes Programm durch eine schriftliche Vorabbenachrichtigung an DS mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen kündigen. Diese Benachrichtigung kann bei unbefristeten Lizenzen jederzeit und muss bei befristeten Lizenzen dreißig (30) Tage vor dem jeweiligen Verlängerungsdatum erfolgen. Ohne eine solche Benachrichtigung, und sofern in den betreffenden OST nicht anders angegeben, wird die befristete Lizenz automatisch verlängert.

9.3.2   Supportdienstleistungen für lizenzierte Programme. Unter folgenden Bedingungen kann der Kunde die Supportdienstleistungen für ein lizenziertes Programm direkt oder über einen Vertriebshändler kündigen: (i) Der Kunde benachrichtigt DS mindestens dreißig (30) Tage im Voraus und (ii) die betreffende Kündigung gilt für Supportdienstleistungen, die sämtliche Lizenzen des Kunden für das betreffende lizenzierte Programm im Rahmen eines aktuell gültigen Vertrages zwischen dem Kunden und einem Unternehmen des DS-Konzerns abdecken.

9.3.3   Onlinedienste. Der Kunde bzw. DS kann die Onlinedienste kündigen, indem die jeweils andere Partei mindestens dreißig (30) Tage vor dem Datum der Laufzeitverlängerung der Onlinedienste entsprechend informiert wird. Ohne eine solche Benachrichtigung, und sofern in den betreffenden OST nicht anders angegeben, werden die Onlinedienste automatisch verlängert und unterliegen dem dann gültigen Service Level Agreement. DS kann die Onlinedienste jederzeit ändern. DS verpflichtet sich, die Onlinedienste während der Laufzeit des auf Grundlage des Transaktionsdokuments erworbenen Angebots von DS nicht erheblich zu mindern. Keine der Bestimmungen in diesem Abschnitt 9.3.3 sieht vor, dass DS auch weiterhin einen beliebigen Teil der Onlinedienste bereitstellen muss, wenn dies dazu führt, dass DS gegen die Rechte eines Dritten oder geltende Gesetze verstoßen würde.

9.3.4   Nutzungsrechte und Supportdienstleistungen für Onlinedienste. Der Kunde kann die Nutzungsrechte und Supportdienstleistungen für Onlinedienste unter folgenden Bedingungen kündigen: (i) Der Kunde benachrichtigt DS mindestens dreißig (30) Tage im Voraus und (ii) die betreffende Kündigung gilt für die Nutzungsrechte und Supportdienstleistungen für die in der betreffenden Benachrichtigung aufgelisteten Onlinedienste.

9.3.5   Paketangebot. Der Kunde kann ein Paketangebot kündigen, indem er die andere Partei dreißig (30) Tage vor dem Datum der Laufzeitverlängerung des Paketangebots darüber in Kenntnis setzt. Ohne eine solche Benachrichtigung, und sofern in geltenden OST nicht anders angegeben, wird das Paketangebot automatisch verlängert.

 

9.4       Wirksamkeit der Kündigung.

9.4.1   Nach Ablauf oder Kündigung des vorliegenden Vertrages oder eines im Zusammenhang mit diesem Vertrag bereitgestellten Angebots von DS hat der Kunde unverzüglich sämtliche Exemplare des abgelaufenen oder gekündigten lizenzierten Programms und der zugehörigen Dokumentation vollständig zu vernichten oder zurückzugeben und hat keinen Zugriff mehr auf die Onlinedienste und Supportdienstleistungen. Der Ablauf bzw. die Kündigung des vorliegenden Vertrages oder eines Angebots bzw. einer Supportdienstleistung von DS entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, sämtliche Gebühren zu zahlen, die dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages entstanden sind oder anderweitig zur Zahlung durch den Kunden ausstehen. Der Kunde hat bei einer vorzeitigen Beendigung oder Kündigung der Angebote bzw. Supportdienstleistungen von DS keinen Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift. Wenn der Kunde die Onlinedienste gemäß Abschnitt 9.2.2 kündigt, erstattet DS dem Kunden die bis zum Kündigungsdatum vorausbezahlten und noch nicht genutzten regelmäßigen Gebühren. Diese Verpflichtung von DS beschränkt sich einzig und allein auf diese Erstattung, und sie ist das einzige Rechtsmittel des Kunden für den Fall, dass DS die Onlinedienste nicht bereitstellen kann.

9.4.2   Supportdienstleistungen für lizenzierte Programme. Bei einer Beendigung oder Kündigung (i) besteht für den Kunden keine weitere Verpflichtung, die Gebühren für Supportdienstleistungen für das betreffende lizenzierte Programm zu zahlen, und (ii) hat der Kunde DS gegenüber formgerecht schriftlich bestätigen, dass sämtliche Exemplare aller Releases des lizenzierten Programms, mit Ausnahme des letzten vom Kunden installierten Releases, ordnungsgemäß vernichtet oder an DS zurückgegeben worden sind. DS ist nicht verpflichtet, weitere Dienstleistungen zu erbringen oder ein Release für diese Lizenzen bereitzustellen, mit Ausnahme der Bereitstellung von Lizenzschlüsseln, falls erforderlich. Der Kunde kann die Supportdienstleistungen reaktivieren, wenn dies für alle Lizenzen eines bestimmten lizenzierten Programms erfolgt, das der Kunde im Rahmen einer zum betreffenden Zeitpunkt gültigen Lizenzvereinbarung zwischen dem Kunden und einem Unternehmen des DS-Konzerns besitzt, und unter der Voraussetzung, dass der Kunde alle Gebühren zahlt, die für die Supportdienstleistungen vom Datum ihrer Kündigung bis zum Datum ihrer Wiederaufnahme fällig gewesen wären, zuzüglich einer Wiederaufnahmegebühr gemäß www.3ds.com/terms/support-policies.

9.4.3   Nutzungsrechte und Supportdienstleistungen für Onlinedienste. Nach Ablauf oder Kündigung der Nutzungsrechte und Supportdienstleistungen ist der Kunde nicht mehr verpflichtet, die dafür anfallenden Gebühren zu zahlen. DS ist nicht mehr verpflichtet, Dienstleistungen in Zusammenhang mit derartigen Onlinediensten bereitzustellen, mit Ausnahme der in den geltenden OST detailliert dargestellten Onlinedienste. Wenn gemäß OST zulässig, kann der Kunde die Nutzungsrechte und Supportdienstleistungen für Onlinedienste reaktivieren, wenn er alle Gebühren zahlt, die für die Nutzungsrechte und Supportdienstleistungen vom Datum ihrer Kündigung bis zum Datum ihrer Wiederaufnahme fällig gewesen wären.

 

10.       Weitere Bedingungen für Onlinedienste

 

10.1    Zusätzliche Definitionen

Kundendaten sind Daten, darunter personenbezogene Daten, die der Kunde dem Unternehmen DS durch die seinerseitige Nutzung der Onlinedienste bereitstellt, unabhängig davon, ob sie von ihm oder von autorisierten Benutzern übermittelt werden.

Service Level Agreement bezeichnet die Servicebedingungen für die Onlinedienste, die unter www.3ds.com/terms/sla veröffentlicht sind.

 

10.2    Kundendaten. Sämtliche Kundendaten bleiben alleiniges Eigentum des Kunden bzw. der autorisierten Benutzer, die diese Kundendaten bereitgestellt haben. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die sachliche Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit und Angemessenheit aller Kundendaten sowie für das Einholen von Copyright-Genehmigungen für alle Kundendaten. Gemäß den Bedingungen des vorliegenden Vertrages gewährt der Kunde dem Unternehmen DS eine nichtexklusive Lizenz zum Nutzen, Kopieren, Speichern und Übertragen von Kundendaten durch DS selbst oder durch Unternehmen des DS-Konzerns und Subunternehmer von DS, soweit dies vernünftigerweise für die Bereitstellung, Aufrechterhaltung und Verbesserung der Onlinedienste erforderlich ist. Der Kunde hält die Unternehmen des DS-Konzerns gegenüber sämtlichen Klagen von Drittparteien schadlos, die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) der Nutzung der Onlinedienste durch den Kunden unter Verletzung geltender Gesetze oder Vorschriften und/oder (ii) jedweder Verletzung bzw. unrechtmäßigen Aneignung der Rechte eines Dritten, die aus den Kundendaten resultieren, und jedwedem Verstoß gegen selbige ergeben, und hat alle Kosten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich in angemessener Höhe anfallender Anwaltskosten), die dem Unternehmen DS endgültig von einer zuständigen Gerichtsbarkeit auferlegt worden sind oder die – aus solcherart Ansprüchen entstanden – in einer schriftlichen vom Kunden unterzeichneten Vereinbarung vereinbart worden sind, vorausgesetzt (i) DS benachrichtigt den Kunden unverzüglich in schriftlicher Form über das Bestehen des Anspruchs und (ii) DS überlässt dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Abwehr des Anspruchs und alle damit im Zusammenhang stehenden Vergleichsverhandlungen und bietet bei Verteidigung und Schlichtung von Ansprüchen seine Mitwirkung auf Basis einer sinnvollen Zusammenarbeit an.

 

10.3    Speicherung von Kundendaten. Im Rahmen der Onlinedienste und falls in den geltenden OST verfügbar, stellt DS während der Dauer der Onlinedienste und gemäß den in den geltenden OST festgelegten Speicherbeschränkungen Speicher für Kundendaten zur Verfügung. Im Falle einer Überschreitung dieser Speicherbeschränkungen durch den Kunden hat der Kunde die Situation innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab seitens DS getätigter Benachrichtigung zu beheben, wobei die Behebung durch Bestellung der erforderlichen zusätzlichen Speicherkapazität oder durch Reduzierung der Menge der gespeicherten Kundendaten erfolgt.

 

10.4    Verpflichtungen von DS. DS stellt Onlinedienste gemäß dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Service Level Agreement bereit. Kundendaten gelten als vertraulich (i) während der Laufzeit der Bereitstellung der Onlinedienste und (ii) für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach Beendigung oder Auslaufen dieser Dienste für Kundendaten, die nach dieser Beendigung oder diesem Auslaufen nicht vom Kunden vernichtet wurden. DS unternimmt kommerziell zumutbare Anstrengungen zur Implementierung von Sicherheitsverfahren für die Onlinedienste und Kundendaten, die (i) den Branchenstandards für vergleichbare Dienste entsprechen und (ii) mindestens mit der gleichen Sorgfalt behandelt werden, die DS in Bezug auf eigene, vergleichbare vertrauliche Informationen walten lässt, um die Offenlegung, Veröffentlichung oder Verbreitung solcher Kundendaten zu vermeiden. DS ist berechtigt, Kundendaten gegenüber Dritten offenzulegen, die eine entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung mit DS eingegangen sind, und zwar in dem Umfang, in dem dies für die Bereitstellung, Aufrechterhaltung und Verbesserung der Onlinedienste erforderlich ist.

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die: (i) sich bereits im Besitz von DS befinden, ohne dass zum Zeitpunkt des Erhalts der Informationen vom Kunden eine Vertraulichkeitsverpflichtung bestand; (ii) unabhängig von DS entwickelt werden, ohne dass auf die Kundendaten Bezug genommen wird; (iii) ohne Verletzung des vorliegenden Vertrages öffentlich zugänglich sind oder werden; (iv) von DS rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten empfangen werden; (v) vom Kunden mit seiner schriftlichen Genehmigung zur Offenlegung freigegeben werden oder (vi) gemäß einer richterlichen oder administrativen Entscheidung offengelegt werden müssen, jedoch ausschließlich in Bezug auf diese juristische oder administrative Einheit, vorausgesetzt, DS stellt für den Kunden zeitnah Informationen bereit und kooperiert angemessen mit dem Kunden, um die Offenlegung und Nutzung der jeweiligen Informationen in Einklang mit der Entscheidung einzuschränken.

 

11.       Zusätzliche Bedingungen für die wissenschaftliche Nutzung und die Nutzung für die Grundlagenforschung

 

11.1    Zusätzliche Definitionen:

Wissenschaftliche Nutzung bezeichnet jedwede Nutzung der Angebote von DS durch autorisierte Benutzer ausschließlich für Zwecke, die strikt mit (i) Lehre, Bildungseinrichtungen und Schulungen und/oder (ii) experimenteller, theoretischer und/oder digitaler Forschung in Verbindung stehen und in erster Linie dem Erwerb neuer Kenntnisse über die Grundlagen von Naturerscheinungen und beobachtbaren Fakten bis hin zu Machbarkeitsstudien im Labor dienen. Die wissenschaftliche Nutzung kann nur solchen Bildungs- und/oder Forschungseinrichtungen gewährt werden, an denen akademische Grade (Diplome oder Zertifikate) auf Primär­, Sekundär­ oder Hochschulebene erworben werden können.

 

Nutzung für die Grundlagenforschung bezeichnet jedwede Nutzung der Angebote von DS durch die autorisierten Benutzer ausschließlich für experimentelle, theoretische und/oder digitale Forschung, die in erster Linie dem Erwerb neuer Kenntnisse über die Grundlagen von Naturerscheinungen und beobachtbaren Fakten bis hin zu Machbarkeitsstudien im Labor dienen. Die Nutzung für die Grundlagenforschung (i) muss immer in eine allgemein verfügbare Veröffentlichung münden und (ii) darf nur gemeinnützigen Einrichtungen gewährt werden, die entweder in Besitz der öffentlichen Hand sind, von der öffentlichen Hand betrieben werden oder zu mehr als fünfzig Prozent (50 %) von der öffentlichen Hand finanziert werden.

 

11.2    Lizenz- und Nutzungsrechte. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in Abschnitt 2 dürfen für wissenschaftliche Zwecke oder für die Grundlagenforschung verwendete Angebote von DS weder direkt noch indirekt für kommerzielle Zwecke des Kunden oder einer Drittpartei genutzt werden.

 

11.3    Inhalte mit Wasserzeichen. Inhalte, die unter Verwendung von Angeboten von DS zur wissenschaftlichen Nutzung erstellt werden, enthalten möglicherweise automatisch ein Wasserzeichen zur Kennzeichnung, welches DS-Angebot verwendet wurde. Der Kunde darf diese Wasserzeichen nicht entfernen.

 

12.       Export

 

Der Export eines Angebots von DS und der dazugehörigen Dokumentation an den Kunden unterliegt den Ausfuhr- und Wiederausfuhrgesetzen und -bestimmungen der betreffenden Länder, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Export Administration Regulations (EAR) der USA und die Exportbestimmungen von Großbritannien (United Kingdom Export Regulations). Das Unternehmen DS und dessen Lizenzgeber sind dem Kunden gegenüber nicht haftbar, wenn erforderliche Vollmachten, Lizenzen oder Genehmigungen nicht eingeholt werden.  Der Kunde darf das Angebot von DS nicht direkt oder indirekt ausführen oder wiederausführen, ohne zunächst eine Exportlizenz oder eine sonstige behördliche Genehmigung eingeholt zu haben, wenn für eine solche Ausfuhr oder Wiederausfuhr eine solche Lizenz oder Genehmigung erforderlich ist. Der Kunde sichert DS hiermit zu, dass alle gemäß vorliegendem Vertrag bestellten DS-Angebote nicht unter Verletzung der geltenden Exportgesetze genutzt werden, einschließlich der Gesetze gegen die Verbreitung von atomaren, chemischen oder biologischen Waffen oder Raketenabschusssystemen, und dass die Angebote nicht an bestimmte Länder, Unternehmen oder Einzelpersonen geleitet werden, wenn dies nach den geltenden Exportgesetzen eines Landes untersagt ist. Der Kundeerkennt an, dass seine Daten in beliebige Länder übertragen oder dort gespeichert werden können. Der Kunde verpflichtet sich und sorgt dafür, dass alle Benutzer sich ebenfalls dazu verpflichten, jegliche Informationen oder Daten, deren Export nach den geltenden Gesetzen oder Vorschriften kontrolliert oder reguliert ist oder Genehmigungen oder Lizenzen unterliegt, nicht in einer Umgebung mit Datenfreigabe zu verarbeiten, zu speichern oder in eine solche Umgebung hochzuladen. Der Kunde wird als Exporteur seiner Kundendaten betrachtet. DS ist berechtigt, den vorliegenden Vertrag und alle Lizenzen sowie den Zugriff auf die hierin beschriebenen Onlinedienste schriftlich zu kündigen, wenn der Kunde diese Bestimmungen nicht einhält.

 

13.       Software-Compliance

 

13.1    Sicherheitsmechanismen. Die Unternehmen des DS-Konzerns ergreifen rechtliche Schritte, um eine unbefugte Nutzung der Angebote von DS auszuschließen. In diesem Zusammenhang können lizenzierte Programme einen Sicherheitsmechanismus enthalten, der die Installation oder Verwendung illegaler Kopien des Angebots von DS erkennt und in der Lage ist, ausschließlich Daten in Bezug auf illegale Kopien zu erfassen und zu übermitteln. Es werden keinerlei Daten erfasst, die der Kunde mit dem lizenzierten Programm erstellt hat. Mit Verwendung des lizenzierten Programms stimmt der Kunde der Erfassung und Erhebung von Daten sowie, falls illegale Kopien erfasst werden, einer Übertragung und Nutzung dieser Daten zu. DS behält sich außerdem das Recht vor, Hardware-Sperrgeräte, Software zur Lizenzverwaltung und/oder einen Lizenzberechtigungsschlüssel zu verwenden, um den Zugriff auf Angebote von DS sowie deren Nutzung zu steuern. Der Kunde darf nicht versuchen, solche Maßnahmen zu manipulieren, zu umgehen oder zu deaktivieren. Die Verwendung lizenzierter Programms ohne Hardware-Sperrgerät, ohne Software zur Lizenzverwaltung und/oder Lizenzberechtigungsschlüssel, bereitgestellt von DS, ist untersagt.

 

13.2    Überprüfung. Der Kunde ist während der Laufzeit des vorliegenden Vertrages und für einen darauffolgenden Zeitraum von drei (3) Jahren verpflichtet, akkurate Informationsdatensätze zur Nutzung der jeweiligen Angebote von DS zu pflegen, unter anderem einschließlich der Liste und Standorte des Personals, das Zugriff auf diese Angebote von DS hat und diese nutzt. Diese Informationen umfassen ggf. die Zerstörung der lizenzierten Programme und die vom Kunden ergriffenen Maßnahmen, um den Zugriff auf die jeweiligen Angebote von DS und deren Nutzung zu verhindern. DS hat jederzeit das Recht, auf eigene Kosten und zu angemessenen Zeit- und Ortsbedingungen Exemplare von bei Überprüfungen angefertigten Aufzeichnungen zu kontrollieren und zu erfassen bzw. die kundenseitige Nutzung der jeweiligen Angebote von DS zu überprüfen und zu erfassen. Der Kunde ermächtigt DS hiermit außerdem zu verifizieren, dass die Nutzung der Produkte von DS durch den Kunden den Bedingungen eines gültigen Vertrages entspricht. Zu diesem Zweck kann DS während der normalen Geschäftszeiten eine Überprüfung in den Geschäftsräumen des Kunden (oder in den Geschäftsräumen, in denen Angebote von DS zur Nutzung durch den Kunden installiert sind) derart vornehmen, dass der Kunde bei seinen geschäftlichen Aktivitäten möglichst wenig gestört und beeinträchtigt wird. Der Kunde gewährt DS oder einem von DS mit der Durchführung einer derartigen Überprüfung beauftragten Drittanbieter Zugriff auf die Maschinen, stellt Kopien von Ausgabedateien der Systemtools bereit und ermöglicht die Ausführung aller zum Generieren von Überprüfungsaufzeichnungen geeigneten Tools. Wenn die Überprüfung eine nicht autorisierte Nutzung der Angebote von DS ergibt, muss der Kunde DS umgehend und zum aktuellen Listenpreis alle Beträge zahlen, die er aufgrund der nicht autorisierten Verwendung des Angebots schuldig ist. Wenn eine solche nicht autorisierte Verwendung für das betreffende Angebot von DS mindestens fünf Prozent der autorisierten Verwendung des Kunden entspricht, muss der Kunde DS zusätzlich zu den geltenden Gebühren auch die Kosten der Überprüfung erstatten. Mit der Geltendmachung der oben beschriebenen Rechte und Verfahren verzichtet DS nicht auf das Recht, den vorliegenden Vertrag durch andere rechtlich zulässige Mittel durchzusetzen oder eigenes geistiges Eigentum zu schützen.

 

14.       Datenschutz

 

Der Kunde bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er zu jeder Zeit der alleinige Datenverantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist und bleibt, die im Rahmen seines Zugriffs auf ein Angebot von DS und dessen Nutzung verarbeitet werden, und dass er somit für die Einhaltung aller geltenden Datenschutzvorschriften verantwortlich ist, insbesondere für (i) die Übermittlung von personenbezogenen Daten, (ii) Informationen zu betroffenen Personen und (iii) Zugriffs-, Änderungs- und Löschungsrechte betroffener Personen. DS als Datenverarbeiter erhebt, speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem Vertrag.

 

15.       Sonstiges

 

15.1    Bestellungen. Die für Einkäufe des Kunden geltenden Bedingungen ersetzen, ergänzen oder ändern in keinem Fall die Bedingungen des vorliegenden Vertrages.

 

15.2    Mitteilungen. Sofern hierin nicht anders angegeben, müssen alle dem vorliegenden Vertrag zufolge erforderlichen Mitteilungen schriftlich, in englischer Sprache bzw. der in den länderspezifischen Bedingungen angegebenen Sprache erfolgen und gelten als zugestellt: (i) am Tag der persönlichen Zustellung oder der Zustellung per Express-Kurierdienst, (ii) drei (3) Tage nach dem Versand der Mitteilung per Einschreiben oder (iii) an dem Tag, an dem sie als bestätigtes Fax an die in den Transaktionsdokumenten angegebene Adresse der jeweiligen Partei gesendet wird, oder aber an eine andere Adresse, die jede Partei der anderen Partei durch eine Mitteilung – wie hiermit gefordert – zukommen lassen kann oder die im entsprechenden Bestellformular enthalten ist. Mitteilungen, die sich auf Onlinedienste beziehen, können auch per E-Mail durch DS zugestellt werden und gelten vierundzwanzig (24) Stunden nach dem Zeitpunkt des Versandes der jeweiligen E-Mail an den Kunden als zugestellt. Für Angebote von DS, die im DS-Webstore bestellt werden, wird das Zustellungsverfahren für Mitteilungen im DS-Webstore beschrieben.

 

15.3    Höhere Gewalt. Keine der Vertragsparteien haftet für eine Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus vorliegendem Vertrag, wenn diese aus (i) einem Fall höherer Gewalt gemäß der Definition der Gesetze, denen der vorliegende Vertrag unterliegt, und der Gerichte in dieser Gerichtsbarkeit oder (ii) aus folgenden Ursachen resultiert: Streiks (ob vorab angekündigt oder nicht), Krieg (erklärt oder nicht), Unruhen, staatliche Maßnahmen, Terrorakte, Naturkatastrophen (Brände, Überschwemmung, Erdbeben usw.) oder Ausfälle bei der Strom-, Gas-, Wasserversorgung oder Störungen im Bereich Telekommunikation.

 

15.4    Hosting durch Dritte. Der Kunde ist berechtigt, die lizenzierten Programme per Remote-Zugriff auf Computern zu installieren und zu verwenden, die von einem bewährten und seriösen Drittanbieter betrieben werden, und diesen Dienstanbieter zu beauftragen, die Hardware zu betreiben und die lizenzierten Programme ausschließlich für den Kunden und in seinem Namen zu verwalten; jedoch unter der Voraussetzung, dass (i) nur ordnungsgemäß autorisierte Benutzer das Recht zur Nutzung der lizenzierten Programme haben; (ii) der Kunde eine schriftliche Vereinbarung mit dem Dienstanbieter abschließt, worin der Dienstanbieter zustimmt, dass sein Zugriff auf das Produkt ausschließlich dem Zweck dient, für den Kunden die oben genannten Dienste bereitzustellen, und sonst allen in diesem Vertrag enthaltenen Einschränkungen und Begrenzungen unterliegt; und (iii) dieser Dienstanbieter nicht Teil eines Konzerns ist, der Produkte und Dienstleistungen anbietet, die mit den Angeboten von DS im Wettbewerb stehen. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Dienstanbieter als Beauftragter des Kunden gilt. Wenn der Kunde Kenntnis von einem tatsächlichen oder vermuteten unbefugten Zugriff, einer Nutzung oder Offenlegung der lizenzierten Programme erhält, muss der Kunde den Zugriff des Dienstanbieters auf die lizenzierten Programme umgehend beenden. Der Kunde ist verpflichtet, DS gegenüber allen Ansprüchen, Ausgaben, Urteilen, Schäden oder Verlusten (einschließlich Anwaltsgebühren in angemessener Höhe) schad- und klaglos zu halten, die aus dem Zugriff dieses Dienstanbieters auf die lizenzierten Programme oder seiner Nutzung derselben entstehen oder die in irgendeiner Weise damit verbunden sind.

 

15.5    Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages von einem zuständigen Gericht oder Schiedsrichter als rechtswidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar befunden wird, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Die betroffene Bestimmung wird so abgeändert, dass sie im größtmöglichen Umfang durchsetzbar und wirksam ist, um die ursprüngliche Absicht der Parteien zu erfüllen.

 

15.6    Übertragung, Abtretung und Unterverträge. Alle Unterverträge, Abtretungen, Delegierungen oder sonstigen Übertragungen (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Fusionen, Übernahmen, Veräußerungen und Änderungen von Kontrollmechanismen oder Sacheinlagen) des vorliegenden Vertrages oder irgendwelcher Rechte, Aufgaben, Vorteile oder Verpflichtungen des Kunden im Rahmen des vorliegenden Vertrages unterliegen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von DS. Jeder Versuch, ohne derartige Genehmigung zu verfahren, ist nichtig. Im Falle einer Genehmigung der Übertragung von Lizenzen kann eine Anpassungsgebühr fällig werden. Der vorliegende Vertrag ist bindend für und zugunsten von DS sowie dessen Rechtsnachfolger und Zessionare.

 

15.7    Änderungen und Verzichtserklärungen. Keine Verzichtserklärung, Änderung, Abwandlung oder Aufhebung einer der Bestimmungen des vorliegenden Vertrages ist bindend, ohne dass beide Parteien ein entsprechendes schriftliches Zusatzdokument unterzeichnen. Das Versäumnis einer Partei, auf der Erfüllung einer Bestimmung des vorliegenden Vertrages zu bestehen, berührt in keiner Weise ihr Recht, diese oder eine andere Bestimmung zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen.

 

15.8    Gesamter Vertrag; Vorrang. Der vorliegende Vertrag umfasst alle Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen, mündlichen und schriftlichen Angebote, Vereinbarungen, Absprachen, Zusicherungen, Bestellungen und Mitteilungen. Bei Unstimmigkeiten, Abweichungen oder Widersprüchen zwischen irgendwelchen OST und diesen allgemeinen Bedingungen haben die Bedingungen der jeweiligen OST Vorrang, jedoch ausschließlich in Bezug auf das in den jeweiligen OST beschriebene Angebot von DS. Zukünftige OST werden in Bezug auf Angebote von DS, die der Kunde im Rahmen des vorliegenden Vertrages erwirbt, insgesamt gesehen nicht zu einer wesentlichen Zunahme der Verbindlichkeiten und Verpflichtungen des Kunden im Rahmen dieser allgemeinen Bedingungen oder zu einer wesentlichen Verringerung der Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen von DS im Rahmen dieser allgemeinen Bedingungen führen. Der Kunde bestätigt, dass er (i) vollständige Kenntnis aller hierin enthaltenen Bedingungen und der hierin durch Verweis einbezogenen Bedingungen hat, (ii) einwilligt, an diese Bedingungen gebunden zu sein und sie einzuhalten, und (iii) beim Abschluss des vorliegenden Vertrages nicht auf die zukünftige Verfügbarkeit von Funktionen oder Produkt-Updates in Bezug auf ein Angebot von DS vertraut hat. Die Bedingungen des vorliegenden Vertrages haben keine Kraft oder Wirkung in Bezug auf Ansprüche in Zusammenhang mit der Nutzung geistiger Eigentumsrechte von DS, die außerhalb des Geltungsbereichs der hierin ausdrücklich gewährten und/oder vorgesehenen Rechte liegen.

 

15.9    Sprache. Der vorliegende Vertrag wird in englischer Sprache ausgefertigt und kann nur zu Informationszwecken in einer anderen Sprache als Englisch bereitgestellt werden. Die englische Fassung ist die einzige bindende und durchsetzbare Version dieses Vertrags.

 

15.10  Überschriften. Die Überschriften in vorliegendem Vertrag dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder Auslegung einer Bestimmung des vorliegenden Vertrages.

 

15.11  DS ist berechtigt, die eigenen Rechte oder Pflichten aus vorliegendem Vertrag ganz oder teilweise ohne Zustimmung des Kunden abzutreten, zu delegieren, weiterzuvergeben oder anderweitig zu übertragen.

 

15.12  Fortgeltung. Die Bestimmungen der Abschnitte 1, 2.2, 4.2, 5, 6.2, 7, 8, 9.4, 10.1, 10.2, 10.4, 11, 12, 13, 14 und 15 des vorliegenden Vertrages sowie die länderspezifischen Bedingungen für die Volksrepublik China (falls zutreffend) bleiben auch nach Beendigung oder Auslaufen des vorliegenden Vertrages bestehen.

 

15.13  Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit. In Bezug auf Kunden, deren Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz sich an einem anderen Ort als der Volksrepublik China (für die Zwecke des vorliegenden Vertrages, ausgenommen Hongkong, Taiwan und Macau) befindet, unterliegen dieser Vertrag und seine Auslegung den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts, unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf. Die Parteien verzichten unwiderruflich auf alle Rechte, bei diesbezüglichen Rechtsstreitigkeiten ein Schwurgericht anzurufen. Alle Klagen und Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden ausschließlich von den Gerichten des Commonwealth of Massachusetts angehört und beigelegt. Ungeachtet des Vorstehenden kann DS nach eigenem Ermessen jegliche Ansprüche oder Streitigkeiten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen und/oder auf billigkeitsrechtliche Rechtsmittel), die durch die Gültigkeit, Auslegung und/oder Erfüllung des vorliegenden Vertrages entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, vor Gerichte und/oder Verwaltungsbehörden bringen, die für den Gegenstand solcher Ansprüche bzw. Streitigkeiten zuständig sind.

 

 

LÄNDERSPEZIFISCHE BEDINGUNGEN

 

 

 

SPEZIFISCHE BEDINGUNGEN FÜR die Volksrepublik China

(Für die Zwecke des vorliegenden Vertrages, ausgenommen Hongkong, Taiwan und Macau)

(„China“)

 

Zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen und ungeachtet jedweder anderslautender Bestimmungen gelten die folgenden Bedingungen für Angebote von DS, die von Kunden lizenziert und/oder genutzt werden, deren Hauptgeschäftssitz oder Hauptwohnsitz China ist:

 

16. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit.

Der vorliegende Vertrag und seine Auslegung unterliegen den Gesetzen von Hongkong, unter Ausschluss der Prinzipien des Kollisionsrechts und/oder des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf.

Sämtliche Streitigkeiten, die aus vorliegendem bzw. in Verbindung mit vorliegendem Vertrag entstehen, einschließlich aller Fragen bezüglich seiner Existenz, Gültigkeit oder Kündigung, sind durch ein Schiedsverfahren nach der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer, die per Verweis ein Bestandteil dieser Klausel ist, durch einen gemäß dieser Schiedsordnung ernannten Schiedsrichter beizulegen. Das Schiedsverfahren findet in Hongkong in englischer Sprache statt. Sitz des Schiedsgerichts ist Hongkong. Die Entscheidung des Schiedsgerichts und der Schiedsspruch sind für die Parteien endgültig und rechtsverbindlich und die Parteien stimmen zu, sie als rechtsverbindlich anzusehen und entsprechend zu handeln. Die obsiegende Partei hat Anspruch auf Erstattung der Gebühren und Kosten.

Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der unmittelbar vorstehende Absatz das Recht von DS auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen oder auf die Einleitung eines Verfahrens in Bezug auf oder in Verbindung mit der Gültigkeit, Auslegung und/oder Erfüllung des vorliegenden Vertrages oder auf die Beilegung von Streitigkeiten, die Rechte des geistigen Eigentums betreffen, bei einem zuständigen Gericht nicht verhindert, einschränkt oder anderweitig beschränkt.

17. Weitere Bedingungen für Onlinedienste in China.

a. Durch die Nutzung der Onlinedienste sichert der Kunde zu, dass er sämtliche relevanten Genehmigungen, Lizenzen und Bewilligungen gemäß aller geltenden Gesetze und Vorschriften eingeholt hat. Ferner sichert er zu, dass er bei der Inanspruchnahme der Onlinedienste alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften strikt einhält. Insbesondere sichert der Kunde zu, dass:

(i) weder der Kunde noch einer seiner autorisierten Benutzer bei der Nutzung der Onlinedienste Inhalte veröffentlichen, die:

1)       gegen die in der Verfassung Chinas festgelegten Grundprinzipien verstoßen;

2)       die nationale Sicherheit Chinas gefährden, nationale Geheimnisse offenlegen, die Staatsmacht untergraben oder die nationale Wiedervereinigung unterminieren;

3)       die nationale Ehre Chinas verletzen und die Interessen Chinas beeinträchtigen;

4)       ethnischen Hass und Diskriminierung fördern und die ethnische Einheit untergraben;

5)       die nationalen religiösen Richtlinien Chinas untergraben oder Kult und feudalistischen Aberglauben predigen;

6)       Gerüchte verbreiten, die soziale Ordnung stören und die soziale Stabilität untergraben;

7)       Obszönität, Pornografie, Glücksspiel, Gewalt, Mord, Terrorismus oder Anstiftung verbreiten;

8)       andere beleidigen oder verleumden oder die legitimen Rechte und Interessen anderer verletzen; oder

9)       sonstige Inhalte enthalten, die nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften (einschließlich der, jedoch nicht beschränkt auf die Gesetze und Vorschriften Chinas) untersagt sind, und

(ii) weder der Kunde noch seine autorisierten Benutzer die entsprechenden Onlinedienste für folgende Zwecke nutzen werden:

1)       Zugriff auf Computerinformationsnetzwerke oder Nutzung von Ressourcen von Computerinformationsnetzwerken ohne entsprechende Genehmigung;

2)       Löschen, Ändern oder Hinzufügen von Funktionen in Computerinformationsnetzwerken ohne Genehmigung;

3)       nicht genehmigtes Löschen, Ändern oder Hinzufügen von Daten und Anwendungen, die in einem Computerinformationsnetzwerk gespeichert sind oder darüber übertragen werden;

4)       bewusstes Erstellen und Verbreiten von Schadprogrammen, einschließlich Computerviren; oder

5)       Durchführen sonstiger Aktivitäten, die die Sicherheit von Computerinformationsnetzwerken gefährden können.

b. Ferner erklärt der Kunde und sichert zu, dass alle Kundendaten und sonstigen Inhalte, die von ihm oder seinen autorisierten Benutzern bei der Nutzung der jeweiligen Onlinedienste erstellt, veröffentlicht, gespeichert und verarbeitet worden sind, ausschließlich zur technischen Verwendung durch den Kunden bestimmt sind und dass der Kunde die betreffenden Onlinedienste gemäß vorliegendem Vertrag und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften für rechtmäßige Zwecke nutzen wird.

c. Der Kunde und seine autorisierten Benutzer sind zur Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften in Bezug auf die Authentifizierung mit echten Namen verpflichtet. Der Kunde kann die betreffenden Onlinedienste erst abonnieren und nutzen, nachdem seine Identität und Qualifikationen sowie die Identität und Qualifikationen seiner autorisierten Benutzer verifiziert worden sind. Der Kunde und seine autorisierten Benutzer sind zivilrechtlich handlungsfähig und haftbar. Der Kunde und seine autorisierten Benutzer haften für alle Informationen, die der Kunde gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften sowie den Bestimmungen des vorliegenden Vertrages zur Verfügung stellt. DS behält sich das Recht vor, die Authentizität der jeweiligen Identitäten des Kunden und seiner autorisierten Benutzer gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zu überprüfen. Der Kunde erklärt sich bereit, mit DS im erforderlichen Umfang zu kooperieren.

d. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in vorliegendem Vertrag erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass DS bei einem der folgenden Ereignisse das Recht hat, Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf das Löschen oder Abschirmen zugehöriger Kundendaten oder -inhalte, Trennen von Links, Unterbrechen von Onlinediensten und Konten, Kündigen von Onlinediensten, Konten und des vorliegenden Vertrages, und dass der Kunde für alle damit einhergehenden Folgen haftbar ist und DS gegenüber sämtlichen Ansprüchen und Verlusten (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Verwaltungsstrafen) in Verbindung mit Folgendem schadlos hält:

(ii) Verletzung von auf den entsprechenden Websites aufgeführten Service-Regeln oder Richtlinien durch den Kunden oder einen seiner autorisierten Benutzer; oder

(iii) Verstoß gegen geltende gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften durch den Kunden oder einen seiner autorisierten Benutzer.

 

Mac (2024 SP1)

Dassault Systèmes SolidWorks Corporation – Lizenzvertrag sowie Online- und Subskriptionsdienst-Vertrag

 

DASSAULT SYSTEMES SOLIDWORKS

KUNDENVERTRAG ÜBER LIZENZEN UND ONLINEDIENSTE

 

Der vorliegende Kundenvertrag für Lizenzen und Onlinedienste wird von und zwischen dem Kunden („Kunde“) und einem Rechtsträger des Konzerns DASSAULT SYSTEMES („DS“) abgeschlossen, wobei beide im Transaktionsdokument genauer benannt sind. Welcher Rechtsträger des DS-Konzerns diesen Vertrag mit dem Kunden abschließt, hängt von dem Ort ab, an dem sich der Hauptgeschäftssitz des Kunden bzw. bei natürlichen Personen der Hauptwohnsitz des Kunden befindet. Im Folgenden sind die Identität dieses Rechtsträgers, das anwendbare Recht und der Gerichtsstand zur Beilegung von durch diesen oder in Verbindung mit diesem Vertrag entstehen Streitigkeiten aufgeführt:

 

Hauptgeschäftssitz bzw. Hauptwohnsitz des Kunden: Volksrepublik China (für die Zwecke des vorliegenden Vertrages, ausgenommen Hongkong, Taiwan und Macau)

Vertragsschließendes Unternehmen von DS/Lizenzgeber: Dassault Systèmes SE, eine französische „europäische Gesellschaft“

Geltendes Recht, Gerichtsbarkeit: Siehe länderspezifische Bestimmungen für die Volksrepublik China (für die Zwecke des vorliegenden Vertrages, ausgenommen Hongkong, Taiwan und Macau)

Hauptgeschäftssitz bzw. Hauptwohnsitz des Kunden: Alle anderen Standorte

Vertragsschließendes Unternehmen von DS/Lizenzgeber: Dassault Systèmes SolidWorks Corporation, ein Unternehmen im US-Staat Delaware

Geltendes Recht, Gerichtsbarkeit: Commonwealth of Massachusetts (USA); siehe Abschnitt 15.13

 

Der vorliegende Vertrag wird abgeschlossen, indem der Kunde das Transaktionsdokument unterzeichnet oder auf andere Weise (zum Beispiel durch Anklicken) bestätigt. Die Parteien vereinbaren Folgendes:

 

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

 

 

1.         Definitionen

 

Vertrag bezeichnet diese allgemeinen Bedingungen, die geltenden OST, die länderspezifischen Bedingungen, das Transaktionsdokument und die Bedingungen in den hier erwähnten Weblinks, die hiermit durch Verweis in das Dokument aufgenommen sind.

Geltende Datenschutzvorschriften bezieht sich auf alle geltenden Datenschutzgesetze und sonstigen Vorschriften, die für die Verarbeitung der vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten gelten.

Länderspezifische Bedingungen sind spezifische Bedingungen, die für eines der im Anhang genannten geografischen Gebiete gelten.

Vertriebshändler bezeichnet eine von DS autorisierte Drittpartei für den Vertrieb der Angebote und Supportdienstleistungen von DS.

Dokumentation bezeichnet zu jedem Zeitpunkt die in beliebiger Form und als beliebiges Medium vorliegende aktuelle Benutzerdokumentation, wie sie gemeinsam mit den von DS unterbreiteten Angeboten zur Verwendung mit den von DS unterbreiteten Angeboten bereitgestellt wird.

DS-Konzern bezeichnet Dassault Systèmes, eine französische „europäische Gesellschaft“ und jedes Unternehmen, für das Dassault Systèmes direkt oder indirekt (i) mehr als 50 % der umlaufenden Aktien- oder Eigentumsanteile hält oder (ii) zur Ernennung der Geschäftsführung berechtigt ist.

Angebote von DS bezeichnet ein oder mehrere lizenzierte(s) Programm(e) und/oder einen oder mehrere lizenzierte(n) Onlinedienst(e) und/oder Paketangebot(e).

Stichtag bezeichnet (i) für lizenzierte Programme das spätere der folgenden Daten: (x) das Datum, an dem das lizenzierte Programm elektronisch an den Kunden übermittelt oder ihm zur Verfügung gestellt wird, oder gegebenenfalls (y) das Datum, an dem der Kunde von DS darüber informiert wird, dass der zugehörige Lizenzschlüssel angefordert werden kann oder verfügbar ist, oder (ii) bei Onlinediensten das Datum der Bereitstellung der Onlinedienste, wie in Abschnitt 4.1 beschrieben.

Lizenziertes Programm bezeichnet (i) jedes Datenverarbeitungsprogramm, für das, gemäß einem Transaktionsdokument, eine Lizenz bestellt und dem Kunden bereitgestellt wird, und/oder das dem Kunden im Rahmen der Onlinedienste zur Verfügung gestellt wird und das aus einer Reihe von Anweisungen und/oder Inhalten besteht, wie zum Beispiel aus Datenbanken, 2D- und 3D-Modellen in maschinenlesbarer Form, (ii) die zugehörige Dokumentation, (iii) Korrektur-Patches und (iv) Releases, auf die der Kunde Anspruch hat. Ein lizenziertes Programm beinhaltet weder neue Versionen eines lizenzierten Programms, noch irgendwelche Nachfolgeprodukte, deren Architektur, Benutzeroberfläche oder Bereitstellungsart sich erheblich davon unterscheidet.

Onlinedienste bezeichnet den Online-Zugriff auf ein lizenziertes Programm und/oder andere dazugehörige Dienste, das/die von DS von Zeit zu Zeit aktualisiert werden und vom Kunden gemäß einem Transaktionsdokument bestellt werden kann/können. Onlinedienste können auch bestimmte lizenzierte Programme beinhalten, für die möglicherweise eine Installation vor Ort erforderlich ist.

OST bezeichnet die angebotsspezifischen Bedingungen („Offering Specific Terms“), die jeweils für ein bestimmtes Release eines lizenzierten Programms oder für Onlinedienste gelten und die unter www.3ds.com/terms/ostveröffentlicht sind.

Paketangebot bezeichnet ein Angebot von DS, das aus mehreren lizenzierten Programmen und/oder Onlinedienstenbesteht und in dem unter www.3ds.com/terms/product-portfolio veröffentlichten Portfolio definiert wird, wobei die Nutzung der einzelnen lizenzierten Programme und Onlinedienste jeweils den für sie geltenden OST unterliegt.

Personenbezogene Daten sind alle Informationen zu einer Einzelperson, wie in den geltenden Datenschutzvorschriften definiert.

Release bezeichnet eine periodische Aktualisierung der betreffenden Version eines Angebots von DS, sofern und wenn diese allgemein für den Markt verfügbar wird.

Supportdienstleistungen bezeichnet die Wartungs-, Verbesserungs- und sonstigen Supportdienstleistungen, auf die in diesem Dokument Bezug genommen wird und die unter www.3ds.com/terms/support-policies beschrieben sind.

Transaktionsdokument bezeichnet das Formular (bei dem es sich auch um ein Online-Formular handeln kann), das auf den vorliegenden Vertrag verweist, vom Kunden unterzeichnet oder anderweitig bestätigt und von DS ebenfalls bestätigt wird und die vom Kunden bestellten Angebote und/oder Supportdienstleistungen von DS, ihre Menge, die fälligen Gebühren (sofern die Bestellung nicht über einen Vertriebshändler erfolgt ist), die Dauer, den geografischen Geltungsbereich und das als Lizenzgeber bzw. Dienstleister fungierende Unternehmen des DS-Konzerns enthält und den Kunden benennt.

 

Die definierten Begriffe können in der Ein- oder der Mehrzahl verwendet werden.

 

2.         Lizenz und Nutzungsrechte

 

2.1       Lizenzvergabe. DS gewährt dem Kunden ab dem Stichtag für die im Transaktionsdokument angegebene Dauer und ausschließlich zur internen geschäftlichen Nutzung ein (sofern hierin nicht ausdrücklich genehmigt) nicht exklusives und nicht übertragbares Recht:

        Die benötigte Anzahl von Exemplaren des jeweiligen Lizenzprogramms, für das eine Installation vor Ort erforderlich ist, zu erstellen und zu installieren;

        Die Angebote von DS so zu nutzen, wie in den Bedingungen des vorliegenden Vertrages und der für die Angebote geltenden Dokumentation vorgesehen;

        Eigenen autorisierten Benutzern (wie in den OST festgelegt) den Zugriff auf die Angebote von DS und ihre Nutzung zu gestatten;

        Von jedem lizenzierten Programm, für das eine Installation vor Ort erforderlich ist, ein Exemplar einer Sicherungskopie zu erstellen.

 

2.2       Geltungsbereich. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Angebote von DS jeweils so zu nutzen, wie in den Bedingungen und Bestimmungen des vorliegenden Vertrages und der Dokumentation für das betreffende Angebot beschrieben, sowie dafür zu sorgen, dass seine autorisierten Benutzer diese Bedingungen und Bestimmungen einhalten. Lizenzschlüssel, Lizenztoken oder die Bereitstellung von Medien gewähren als solche nicht das Recht, ein Angebot von DS zu nutzen. Sofern nicht ausdrücklich in vorliegendem Vertrag genannt, werden dem Kunden keine weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Rechte oder Lizenzen gewährt.

 

Sofern nicht ausdrücklich in vorliegendem Vertrag gestattet, erklärt der Kunde, dass er Folgendes unterlassen wird: (a) Nutzung eines Angebots von DS, um (ganz oder teilweise, als eigenständige Produkte, Add-ons oder Komponenten) Softwareanwendungen zu entwickeln, die von Dritten verwendet oder an diese vertrieben werden, (b) Vermietung, Leasingvergabe, Unterlizenzierung und Erbringung oder Bereitstellung beliebiger Dienstleistungen für Dritte in Bezug auf Angebote von DS, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Beratung, Schulung, Unterstützung, Outsourcing, Servicebüros, Anpassung oder Entwicklung, (c) Korrektur von Fehlern, Defekten und anderen Betriebsanomalien eines Angebots von DS, (d) Rückentwicklung, Dekompilierung, Disassemblierung, Anpassung oder anderweitige Umwandlung aller oder einzelner Teile eines Angebots von DS, (e) Bereitstellung, Offenlegung oder Übertragung der Ergebnisse von Tests oder Benchmarks in Bezug auf ein Angebot von DS an Dritte und (f) Nutzung von Software aus dem Lieferumfang eines Angebots von DS, dessen Bestellung nicht im Rahmen des vorliegenden Vertrages erfolgt ist.

 

3.         Supportdienstleistungen

 

Die Supportdienstleistungen für Angebote von DS sind auf der Website von DS detailliert aufgeführt. Sie umfassen die Bearbeitung von während der Laufzeit der Supportdienstleistungen zur Verfügung gestellten Supportanfragen und (im Falle von lizenzierten Programmen) Releases. Vom Kunden bestellte Supportdienstleistungen werden von DS oder einem von DS autorisierten Dienstleister erbracht, wie in den DS-Richtlinien für Supportdienstleistungen angegeben. Für die Richtlinien für Supportdienstleistungen sind Änderungen vorbehalten, die Änderungen treten aber jeweils erst mit Beginn der darauffolgenden Laufzeit in Kraft. Vor Laufzeitverlängerung sollte sich der Kunde die Richtlinien für Supportdienstleistungen auf der Website des Unternehmens DS durchlesen. Sofern zutreffend und sofern der Kunde nichts Anderweitiges verlangt oder die Supportdienstleistungen kündigt, werden diese automatisch jährlich auf Grundlage der aktuell geltenden Richtlinien für Supportdienstleistungen verlängert.

 

4.         Bereitstellung und Zahlung

 

4.1       Bereitstellung. Angebote von DS werden dem Kunden in elektronischer Form bereitgestellt bzw. verfügbar gemacht. Die elektronische Bereitstellung erfolgt durch Übermittlung der für den Zugriff auf die Onlinedienste und/oder das Herunterladen des lizenzierten Programms erforderlichen Informationen an den Kunden. Der Kunde ist für den Zugriff auf die Website von DS und das Herunterladen des lizenzierten Programms verantwortlich. Die Bereitstellung der lizenzierten Programme durch DS erfolgt FCA (gemäß Incoterms 2010) an einen von DS festgelegten Unternehmensstandort von DS.

 

4.2       Zahlung

4.2.1   Zahlungsbedingungen. Unter Berücksichtigung der im Rahmen des vorliegenden Vertrages gewährten Rechte, Lizenzen und erbrachten Dienstleistungen zahlt der Kunde die für die jeweiligen Angebote und Supportdienstleistungen von DS geltenden Gebühren in Höhe des im jeweiligen Transaktionsdokument (oder im Fall einer Bestellung bei einem Vertriebshändler im jeweiligen Angebotsdokument) genannten Preises. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, werden (i) alle Gebühren im Voraus in Rechnung gestellt und (ii) der Kunde zahlt alle Rechnungen in Übereinstimmung mit den länderspezifischen Bedingungen. DS ist berechtigt, die Erbringung von Supportdienstleistungen bzw. Bereitstellung von Onlinediensten auszusetzen, für die keine entsprechende Zahlung geleistet wurde.

 

DS kann für Angebote oder Supportdienstleistungen mit unterschiedlichen Verlängerungsdaten ein gemeinsames Verlängerungsdatum festlegen und die fälligen Gebühren für Zeiträume, die deswegen nicht abgedeckt werden, anteilmäßig in Ansatz bringen.

 

Mit Ausnahme von Onlinediensten und Paketangeboten entspricht der Preis für die Verlängerung eines Angebots oder der Supportdienstleistungen von DS für einen bestimmten Zeitraum dem Preis des vorherigen Zeitraums plus dem letzten Erhöhungsprozentsatz, der für das Angebot von DS im jeweiligen Land gilt und mindestens neunzig (90) Tage vor dem Datum der Laufzeitverlängerung veröffentlicht wird. Falls zutreffend, finden Sie die aktuellen Prozentsätze für Preiserhöhungen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen in den geltenden OST.

 

Der Preis für eine Verlängerung der vom Kunden bestellten Onlinedienste und Paketangebote wird durch Anwendung der prozentualen Differenz zwischen den Listenpreisen des Verlängerungszeitraums und des vorhergehenden Zeitraums auf den Preis, der dem Kunden für den vorhergehenden Zeitraum in Rechnung gestellt wurde, berechnet.

 

Bei manchen der Angebote von DS kann die Bezahlung online erfolgen. In diesem Falle wird der Kunde per E-Mail über die bevorstehende Verlängerung der von DS bereitgestellten Angebote, für die eine automatische Verlängerung zutrifft, informiert. Das Konto des Kunden wird frühestens sieben (7) Tage vor dem Datum der Laufzeitverlängerung mit den Verlängerungsgebühren belastet. Dadurch gilt die Verlängerung als angenommen und kann nicht mehr storniert oder rückgängig gemacht werden. Falls der Lastschrift widersprochen wird, kann DS das betreffende Angebot zum Datum der Laufzeitverlängerung kündigen.

 

4.2.2   Zahlungsverzug. Der Kunde hat bei Zahlungsverzug den in den länderspezifischen Bedingungen angegebenen Zinssatz zu zahlen, zuzüglich Anwaltsgebühren in angemessener Höhe sowie zuzüglich der Inkassokosten für die Beitreibung der ausstehenden Beträge. Nähere Angaben hierzu sind in den länderspezifischen Bedingungen zu finden.

 

4.2.3   Steuern. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Steuern. Der Kunde ist für die Zahlung sämtlicher Steuern verantwortlich, wie in den länderspezifischen Bedingungen genauer festgelegt, ferner für alle Steuern, die in Verbindung mit der im vertraglich zulässigen Ausmaß erfolgenden Übertragung oder Nutzung der von DS bereitgestellten Angebote anfallen.

 

5.         Geistiges Eigentum

 

5.1       Eigentum. Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich der Angebote von DS sowie aller daran vorgenommener Änderungen und Erweiterungen und sonstiger davon abgeleiteter Werke verbleiben bei DS und/oder den Zulieferern von DS. Lizenzierte Programme werden lizenziert, nicht verkauft. Der Kunde ist verpflichtet, alle Urheberrechts-, Patent- und Markenhinweise in Angeboten von DS auf allen von ihm teilweise oder vollständig erstellten Kopien beizubehalten und zu reproduzieren. Der Kunde erkennt an, dass die in den Angeboten von DS enthaltenen oder zum Ausdruck gebrachten Methoden und Techniken proprietäre Informationen bzw. Geschäftsgeheimnisse von DS oder den Zulieferern von DS sind, unabhängig davon, ob sie als „vertraulich“ gekennzeichnet wurden oder nicht. Der Kunde behandelt sie als vertrauliche Informationen und legt sie nicht offen.

 

5.2       Freistellungsverpflichtung für geistiges Eigentum. DS hält den Kunden schadlos gegenüber jedweden Ansprüchen Dritter hinsichtlich einer möglichen Verletzung von Urheberrechten in einem beliebigen Land oder von Patenten in den USA, in Japan oder in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Patentorganisation durch ein im Rahmen des vorliegenden Vertrages bereitgestelltes Angebot von DS und zahlt alle Kosten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich in angemessener Höhe anfallender Anwaltskosten), die dem Kunden endgültig von einer zuständigen Gerichtsbarkeit auferlegt worden sind oder die – aus solcherart Ansprüchen entstanden – in einer schriftlichen von DS unterzeichneten Vereinbarung vereinbart worden sind, vorausgesetzt, (i) der Kunde benachrichtigt DS unverzüglich in schriftlicher Form über das Bestehen des Anspruchs und (ii) der Kunde überlässt DS die alleinige Kontrolle über die Abwehr des Anspruchs und alle damit im Zusammenhang stehenden Vergleichsverhandlungen und bietet bei Verteidigung und Schlichtung von Ansprüchen seine Mitwirkung auf Basis einer sinnvollen Zusammenarbeit an.

 

Wenn ein solcher Anspruch geltend gemacht wird oder wenn nach begründeter Auffassung von DS eine solche Geltendmachung wahrscheinlich ist, kann DS auf eigene Kosten dem Kunden das Recht zur weiteren Nutzung des Angebots von DS sichern, das betreffende Angebot von DS so ändern, dass keine Verletzung mehr vorliegt, oder es durch ein anderes Programm mit gleicher Funktionalität ersetzen. Wenn keine der vorgenannten Optionen zu Bedingungen verfügbar ist, die nach Einschätzung von DS angemessen sind, kann DS die Angebote kündigen. Für Angebote ohne Laufzeit nimmt DS entweder eine Rückerstattung an den Kunden vor oder erstellt dem Kunden eine Gutschrift, und zwar in Höhe der entsprechenden Einmalgebühr, die für die DS-Angebote entrichtet wurde, mit linearer Abschreibung über drei (3) Jahre, (i) nach Rückgabe oder Vernichtung aller Exemplare des betreffenden Lizenzprogramms, wie von einem leitenden Mitarbeiter des Kunden bescheinigt, oder (ii) nach Ablauf der Zugriffsberechtigung auf den betreffenden Onlinedienst. Für laufzeitgebundene Angebote erstattet DS alle im Rahmen des vorliegenden Vertrages vorausbezahlten, aber nicht genutzten Gebühren für das betreffende von DS bereitgestellte Angebot.

 

DS ist nicht verpflichtet, den Kunden bezüglich jeglicher Ansprüche schad- und klaglos zu halten, die sich beziehen auf (i) von anderen Parteien als von DS vorgenommene Änderungen jedweder Art an einem Angebot von DS, (ii) Inhalte des Kunden oder von Drittanbietern, darunter mithilfe von DS-Angeboten bereitgestellte oder veröffentlichte Datenbanken, 2D- und 3D-Modelle, (iii) die Verwendung eines oder mehrerer Angebote von DS in Kombination mit sonstiger Hardware bzw. sonstigen seitens DS nicht angegebenen Daten oder Programmen, oder (iv) die Verwendung anderer als der zuletzt veröffentlichten Korrektur-Patches oder Releases.

 

Dieser Abschnitt 5.2. beinhaltet Ausführungen zur gesamten Haftung von DS und zum ausschließlichen Rechtsmittel des Kunden für alle Ansprüche bei einer Verletzung von geistigen Eigentumsrechten.

 

6.         Gewährleistung

 

6.1       Gewährleistung. DS gewährleistet für neunzig (90) Tage, gerechnet ab dem Datum der erstmaligen Bereitstellung eines lizenzierten Programms, dessen grundlegende Konformität mit der Dokumentation, wenn es in der angegebenen Betriebsumgebung verwendet wird. Falls das lizenzierte Programm nicht mit der Dokumentation konform ist und der Kunde DS innerhalb dieses Gewährleistungszeitraums darüber entsprechend benachrichtigt hat, versucht DS, die Konformität gemäß Gewährleistungsverpflichtung herzustellen. Wenn DS nicht innerhalb von neunzig (90) gerechnet ab dem Datum dieser Benachrichtigung, die Nichtkonformität beseitigt hat, kann der Kunde die Lizenz für das nicht konforme lizenzierte Programm innerhalb von dreißig (30) Tagen kündigen und erhält alle für das nicht konforme lizenzierte Programm gezahlten Gebühren vollständig zurückerstattet. Diese Rückerstattung stellt die alleinige Haftung von DS und das alleinige Rechtsmittel des Kunden bei Verletzung der Gewährleistungspflicht dar.

 

6.2       Haftungsausschlüsse. DIE VORSTEHENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN GELTEN ANSTELLE UND AUSSCHLIESSLICH ALLER SONSTIGEN AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, ZUSICHERUNGEN ODER BEDINGUNGEN FÜR ANGEBOTE VON DS, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF, STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, GARANTIEN FÜR RECHTSANSPRÜCHE ODER FÜR DIE NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN.

 

DS übernimmt keinerlei Haftung für die Nutzung oder Anwendung eines Angebots von DS oder für die Ergebnisse bzw. Entscheidungen, die Benutzer der Angebote von DS erzielen bzw. treffen. DS garantiert nicht, dass (i) die Funktionen eines Angebots von DS die Anforderungen des Kunden erfüllen oder es ihm ermöglichen, die Ziele zu erreichen, die er sich selbst gesetzt hat, (ii) das Angebot von DS in der Kombination oder Umgebung funktioniert, die der Kunde für die Verwendung ausgewählt hat, oder (iii) das Angebot von DS ununterbrochen oder fehlerfrei funktioniert. In jedem Fall trägt der Kunde die alleinige Verantwortung dafür sicherzustellen, dass die durch das Angebot von DS erzielten Ergebnisse den Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen des Kunden entsprechen. Mitarbeiter oder Vertreter von DS sind nicht berechtigt, eine umfassendere oder abweichende Garantie zu gewähren. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für (a) die Auswahl des richtigen Angebots von DS zur Erzielung der beabsichtigten Ergebnisse, (b) die Installation des lizenzierten Programms, (c) die Ergreifung geeigneter Maßnahmen, um die jeweiligen Angebote von DS ordnungsgemäß zu testen, zum Einsatz zu bringen und zu nutzen, und (d) die dadurch erzielten Ergebnisse.

 

DS übt keinerlei Kontrolle über Inhalte des Kunden oder von Drittanbietern aus, ebenso nicht über mithilfe von DS-Angeboten bereitgestellte oder veröffentlichte Datenbanken, 2D- und 3D-Modelle, und übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für diese.

 

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten im gesetzlich maximal zulässigen Umfang.

 

7.         Haftungsbeschränkung

 

MIT AUSNAHME DER HAFTUNG VON DS GEMÄSS ABSCHNITT 5.2 DES VORLIEGENDEN VERTRAGES ÜBERSTEIGT DIE MAXIMALE HAFTUNG SEITENS DS FÜR SCHÄDEN IN KEINEM FALL DIE HÖHE DER VOM KUNDEN TATSÄCHLICH ENTRICHTETEN GEBÜHREN FÜR DAS LIZENZIERTE PROGRAMM ODER DIE ONLINEDIENSTE, DIE DEN SCHADEN IN DEN VORANGEGANGENEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM EINTRITT DES KLAGEGRUNDES VERURSACHT HABEN.

 

DS HAFTET NICHT FÜR INDIREKTE SCHÄDEN, NEBEN-, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTSCHÄDIGUNGEN FÜR ENTGANGENE GEWINNE, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN UND DATENVERLUST, DIE SICH IN IRGENDEINER WEISE AUF DEN VORLIEGENDEN VERTRAG ODER JEDWEDE ANGEBOTE, DOKUMENTATIONEN ODER DIENSTLEISTUNGEN VON DS BEZIEHEN, UNABHÄNGIG DAVON, OB DS AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER NICHT, UND UNGEACHTET DESSEN, OB IRGENDEIN EINGERÄUMTES RECHTSMITTEL SEINEN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLT HAT.

 

DIE IN DIESEM ABSCHNITT GENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN UNABHÄNGIG VON DER ART DER KLAGE UND UNABHÄNGIG DAVON, OB DIE GELTEND GEMACHTE HAFTBARKEIT ODER DER GELTEND GEMACHTE SCHADENSERSATZ AUF EINEM VERTRAG (UNTER ANDEREM EINSCHLIESSLICH VERLETZUNG DER GEWÄHRLEISTUNGSVERPFLICHTUNG), AUF UNERLAUBTEN HANDLUNGEN (UNTER ANDEREM EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT), EINEM GESETZ ODER AUF EINEM SONSTIGEN RECHTSGRUND ODER EINER SONSTIGEN BILLIGKEITSTHEORIE BERUHT.

 

Der Kunde verzichtet gegenüber jedweden Lizenzgebern von DS oder gegenüber anderen Unternehmen des DS-Konzerns (ausgenommen DS selbst) auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit vorliegendem Vertrag und den im Rahmen dieses Vertrages bereitgestellten Angeboten, Dokumentationen und Dienstleistungen von DS für direkte und indirekte Schäden sowie Neben- oder Folgeschäden stehen.

 

Alle Rechtsmittel gegen DS müssen innerhalb von zwei (2) Jahren nach Entstehen des entsprechenden Haftungsanspruchs bei der zuständigen Gerichtsbarkeit geltend gemacht werden.

 

8.         Vertriebshändler

 

Der Kunde stimmt zu, dass bei jedem Angebot von DS, das der Kunde über einen Vertriebshändler erhält, dieser Vertriebshändler für die Preisgestaltung, Zahlungsabwicklung und Erfüllung aller von ihm angenommenen Aufträge verantwortlich ist. DS behält seine Unabhängigkeit gegenüber dem Vertriebshändler und ist nicht verantwortlich für Handlungen oder Unterlassungen des Vertriebshändlers.

 

 

9.         Laufzeit und Beendigung

 

9.1       Laufzeit. Der vorliegende Vertrag bleibt in Kraft, bis er vertragsgemäß beendet wird oder bis er abläuft, und zwar: (i) für lizenzierte Programme bis zum Ablauf aller gemäß vorliegendem Vertrag gewährten Lizenzen bzw. (ii) für Onlinedienste bis zum Ende der Vertragslaufzeit, für die gemäß vorliegendem Vertrag Onlinedienste bestellt wurden.

 

9.2       Außerordentliche Kündigung.

9.2.1 Sowohl DS als auch der Kunde können den vorliegenden Vertrag und/oder die Rechte des Kunden auf ein(e) oder alle Angebot(e) und/oder Supportdienstleistung(en) von DS kündigen, wenn die jeweils andere Partei in erheblichem Maße gegen eine ihrer Pflichten verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung behoben hat.

9.2.2 Der Kunde kann Onlinedienste oder Paketangebote, die Onlinedienste beinhalten, kündigen, wenn DS nicht in der Lage ist, die Onlinedienste in Übereinstimmung mit dem Service Level Agreement bereitzustellen und der Fehler nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Erhalt einer entsprechenden schriftlichen Benachrichtigung behoben wird.

 

9.3       Ordentliche Kündigung

9.3.1   Lizenziertes Programm. Der Kunde kann die Lizenz für ein lizenziertes Programm durch eine schriftliche Vorabbenachrichtigung an DS mit einer Frist von mindestens dreißig (30) Tagen kündigen. Diese Benachrichtigung kann bei unbefristeten Lizenzen jederzeit und muss bei befristeten Lizenzen dreißig (30) Tage vor dem jeweiligen Verlängerungsdatum erfolgen. Ohne eine solche Benachrichtigung, und sofern in den betreffenden OST nicht anders angegeben, wird die befristete Lizenz automatisch verlängert.

9.3.2   Supportdienstleistungen für lizenzierte Programme. Unter folgenden Bedingungen kann der Kunde die Supportdienstleistungen für ein lizenziertes Programm direkt oder über einen Vertriebshändler kündigen: (i) Der Kunde benachrichtigt DS mindestens dreißig (30) Tage im Voraus und (ii) die betreffende Kündigung gilt für Supportdienstleistungen, die sämtliche Lizenzen des Kunden für das betreffende lizenzierte Programm im Rahmen eines aktuell gültigen Vertrages zwischen dem Kunden und einem Unternehmen des DS-Konzerns abdecken.

9.3.3   Onlinedienste. Der Kunde bzw. DS kann die Onlinedienste kündigen, indem die jeweils andere Partei mindestens dreißig (30) Tage vor dem Datum der Laufzeitverlängerung der Onlinedienste entsprechend informiert wird. Ohne eine solche Benachrichtigung, und sofern in den betreffenden OST nicht anders angegeben, werden die Onlinedienste automatisch verlängert und unterliegen dem dann gültigen Service Level Agreement. DS kann die Onlinedienste jederzeit ändern. DS verpflichtet sich, die Onlinedienste während der Laufzeit des auf Grundlage des Transaktionsdokuments erworbenen Angebots von DS nicht erheblich zu mindern. Keine der Bestimmungen in diesem Abschnitt 9.3.3 sieht vor, dass DS auch weiterhin einen beliebigen Teil der Onlinedienste bereitstellen muss, wenn dies dazu führt, dass DS gegen die Rechte eines Dritten oder geltende Gesetze verstoßen würde.

9.3.4   Nutzungsrechte und Supportdienstleistungen für Onlinedienste. Der Kunde kann die Nutzungsrechte und Supportdienstleistungen für Onlinedienste unter folgenden Bedingungen kündigen: (i) Der Kunde benachrichtigt DS mindestens dreißig (30) Tage im Voraus und (ii) die betreffende Kündigung gilt für die Nutzungsrechte und Supportdienstleistungen für die in der betreffenden Benachrichtigung aufgelisteten Onlinedienste.

9.3.5   Paketangebot. Der Kunde kann ein Paketangebot kündigen, indem er die andere Partei dreißig (30) Tage vor dem Datum der Laufzeitverlängerung des Paketangebots darüber in Kenntnis setzt. Ohne eine solche Benachrichtigung, und sofern in geltenden OST nicht anders angegeben, wird das Paketangebot automatisch verlängert.

 

9.4       Wirksamkeit der Kündigung.

9.4.1   Nach Ablauf oder Kündigung des vorliegenden Vertrages oder eines im Zusammenhang mit diesem Vertrag bereitgestellten Angebots von DS hat der Kunde unverzüglich sämtliche Exemplare des abgelaufenen oder gekündigten lizenzierten Programms und der zugehörigen Dokumentation vollständig zu vernichten oder zurückzugeben und hat keinen Zugriff mehr auf die Onlinedienste und Supportdienstleistungen. Der Ablauf bzw. die Kündigung des vorliegenden Vertrages oder eines Angebots bzw. einer Supportdienstleistung von DS entbindet den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, sämtliche Gebühren zu zahlen, die dem Kunden im Rahmen dieses Vertrages entstanden sind oder anderweitig zur Zahlung durch den Kunden ausstehen. Der Kunde hat bei einer vorzeitigen Beendigung oder Kündigung der Angebote bzw. Supportdienstleistungen von DS keinen Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift. Wenn der Kunde die Onlinedienste gemäß Abschnitt 9.2.2 kündigt, erstattet DS dem Kunden die bis zum Kündigungsdatum vorausbezahlten und noch nicht genutzten regelmäßigen Gebühren. Diese Verpflichtung von DS beschränkt sich einzig und allein auf diese Erstattung, und sie ist das einzige Rechtsmittel des Kunden für den Fall, dass DS die Onlinedienste nicht bereitstellen kann.

9.4.2   Supportdienstleistungen für lizenzierte Programme. Bei einer Beendigung oder Kündigung (i) besteht für den Kunden keine weitere Verpflichtung, die Gebühren für Supportdienstleistungen für das betreffende lizenzierte Programm zu zahlen, und (ii) hat der Kunde DS gegenüber formgerecht schriftlich bestätigen, dass sämtliche Exemplare aller Releases des lizenzierten Programms, mit Ausnahme des letzten vom Kunden installierten Releases, ordnungsgemäß vernichtet oder an DS zurückgegeben worden sind. DS ist nicht verpflichtet, weitere Dienstleistungen zu erbringen oder ein Release für diese Lizenzen bereitzustellen, mit Ausnahme der Bereitstellung von Lizenzschlüsseln, falls erforderlich. Der Kunde kann die Supportdienstleistungen reaktivieren, wenn dies für alle Lizenzen eines bestimmten lizenzierten Programms erfolgt, das der Kunde im Rahmen einer zum betreffenden Zeitpunkt gültigen Lizenzvereinbarung zwischen dem Kunden und einem Unternehmen des DS-Konzerns besitzt, und unter der Voraussetzung, dass der Kunde alle Gebühren zahlt, die für die Supportdienstleistungen vom Datum ihrer Kündigung bis zum Datum ihrer Wiederaufnahme fällig gewesen wären, zuzüglich einer Wiederaufnahmegebühr gemäß www.3ds.com/terms/support-policies.

9.4.3   Nutzungsrechte und Supportdienstleistungen für Onlinedienste. Nach Ablauf oder Kündigung der Nutzungsrechte und Supportdienstleistungen ist der Kunde nicht mehr verpflichtet, die dafür anfallenden Gebühren zu zahlen. DS ist nicht mehr verpflichtet, Dienstleistungen in Zusammenhang mit derartigen Onlinediensten bereitzustellen, mit Ausnahme der in den geltenden OST detailliert dargestellten Onlinedienste. Wenn gemäß OST zulässig, kann der Kunde die Nutzungsrechte und Supportdienstleistungen für Onlinedienste reaktivieren, wenn er alle Gebühren zahlt, die für die Nutzungsrechte und Supportdienstleistungen vom Datum ihrer Kündigung bis zum Datum ihrer Wiederaufnahme fällig gewesen wären.

 

10.       Weitere Bedingungen für Onlinedienste

 

10.1    Zusätzliche Definitionen

Kundendaten sind Daten, darunter personenbezogene Daten, die der Kunde dem Unternehmen DS durch die seinerseitige Nutzung der Onlinedienste bereitstellt, unabhängig davon, ob sie von ihm oder von autorisierten Benutzern übermittelt werden.

Service Level Agreement bezeichnet die Servicebedingungen für die Onlinedienste, die unter www.3ds.com/terms/sla veröffentlicht sind.

 

10.2    Kundendaten. Sämtliche Kundendaten bleiben alleiniges Eigentum des Kunden bzw. der autorisierten Benutzer, die diese Kundendaten bereitgestellt haben. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die sachliche Richtigkeit, Qualität, Integrität, Rechtmäßigkeit und Angemessenheit aller Kundendaten sowie für das Einholen von Copyright-Genehmigungen für alle Kundendaten. Gemäß den Bedingungen des vorliegenden Vertrages gewährt der Kunde dem Unternehmen DS eine nichtexklusive Lizenz zum Nutzen, Kopieren, Speichern und Übertragen von Kundendaten durch DS selbst oder durch Unternehmen des DS-Konzerns und Subunternehmer von DS, soweit dies vernünftigerweise für die Bereitstellung, Aufrechterhaltung und Verbesserung der Onlinedienste erforderlich ist. Der Kunde hält die Unternehmen des DS-Konzerns gegenüber sämtlichen Klagen von Drittparteien schadlos, die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) der Nutzung der Onlinedienste durch den Kunden unter Verletzung geltender Gesetze oder Vorschriften und/oder (ii) jedweder Verletzung bzw. unrechtmäßigen Aneignung der Rechte eines Dritten, die aus den Kundendaten resultieren, und jedwedem Verstoß gegen selbige ergeben, und hat alle Kosten, Schäden und Aufwendungen (einschließlich in angemessener Höhe anfallender Anwaltskosten), die dem Unternehmen DS endgültig von einer zuständigen Gerichtsbarkeit auferlegt worden sind oder die – aus solcherart Ansprüchen entstanden – in einer schriftlichen vom Kunden unterzeichneten Vereinbarung vereinbart worden sind, vorausgesetzt (i) DS benachrichtigt den Kunden unverzüglich in schriftlicher Form über das Bestehen des Anspruchs und (ii) DS überlässt dem Kunden die alleinige Kontrolle über die Abwehr des Anspruchs und alle damit im Zusammenhang stehenden Vergleichsverhandlungen und bietet bei Verteidigung und Schlichtung von Ansprüchen seine Mitwirkung auf Basis einer sinnvollen Zusammenarbeit an.

 

10.3    Speicherung von Kundendaten. Im Rahmen der Onlinedienste und falls in den geltenden OST verfügbar, stellt DS während der Dauer der Onlinedienste und gemäß den in den geltenden OST festgelegten Speicherbeschränkungen Speicher für Kundendaten zur Verfügung. Im Falle einer Überschreitung dieser Speicherbeschränkungen durch den Kunden hat der Kunde die Situation innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab seitens DS getätigter Benachrichtigung zu beheben, wobei die Behebung durch Bestellung der erforderlichen zusätzlichen Speicherkapazität oder durch Reduzierung der Menge der gespeicherten Kundendaten erfolgt.

 

10.4    Verpflichtungen von DS. DS stellt Onlinedienste gemäß dem zu diesem Zeitpunkt geltenden Service Level Agreement bereit. Kundendaten gelten als vertraulich (i) während der Laufzeit der Bereitstellung der Onlinedienste und (ii) für einen Zeitraum von einem (1) Jahr nach Beendigung oder Auslaufen dieser Dienste für Kundendaten, die nach dieser Beendigung oder diesem Auslaufen nicht vom Kunden vernichtet wurden. DS unternimmt kommerziell zumutbare Anstrengungen zur Implementierung von Sicherheitsverfahren für die Onlinedienste und Kundendaten, die (i) den Branchenstandards für vergleichbare Dienste entsprechen und (ii) mindestens mit der gleichen Sorgfalt behandelt werden, die DS in Bezug auf eigene, vergleichbare vertrauliche Informationen walten lässt, um die Offenlegung, Veröffentlichung oder Verbreitung solcher Kundendaten zu vermeiden. DS ist berechtigt, Kundendaten gegenüber Dritten offenzulegen, die eine entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung mit DS eingegangen sind, und zwar in dem Umfang, in dem dies für die Bereitstellung, Aufrechterhaltung und Verbesserung der Onlinedienste erforderlich ist.

Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die: (i) sich bereits im Besitz von DS befinden, ohne dass zum Zeitpunkt des Erhalts der Informationen vom Kunden eine Vertraulichkeitsverpflichtung bestand; (ii) unabhängig von DS entwickelt werden, ohne dass auf die Kundendaten Bezug genommen wird; (iii) ohne Verletzung des vorliegenden Vertrages öffentlich zugänglich sind oder werden; (iv) von DS rechtmäßig ohne Vertraulichkeitsverpflichtung von einem Dritten empfangen werden; (v) vom Kunden mit seiner schriftlichen Genehmigung zur Offenlegung freigegeben werden oder (vi) gemäß einer richterlichen oder administrativen Entscheidung offengelegt werden müssen, jedoch ausschließlich in Bezug auf diese juristische oder administrative Einheit, vorausgesetzt, DS stellt für den Kunden zeitnah Informationen bereit und kooperiert angemessen mit dem Kunden, um die Offenlegung und Nutzung der jeweiligen Informationen in Einklang mit der Entscheidung einzuschränken.

 

11.       Zusätzliche Bedingungen für die wissenschaftliche Nutzung und die Nutzung für die Grundlagenforschung

 

11.1    Zusätzliche Definitionen:

Wissenschaftliche Nutzung bezeichnet jedwede Nutzung der Angebote von DS durch autorisierte Benutzer ausschließlich für Zwecke, die strikt mit (i) Lehre, Bildungseinrichtungen und Schulungen und/oder (ii) experimenteller, theoretischer und/oder digitaler Forschung in Verbindung stehen und in erster Linie dem Erwerb neuer Kenntnisse über die Grundlagen von Naturerscheinungen und beobachtbaren Fakten bis hin zu Machbarkeitsstudien im Labor dienen. Die wissenschaftliche Nutzung kann nur solchen Bildungs- und/oder Forschungseinrichtungen gewährt werden, an denen akademische Grade (Diplome oder Zertifikate) auf Primär­, Sekundär­ oder Hochschulebene erworben werden können.

 

Nutzung für die Grundlagenforschung bezeichnet jedwede Nutzung der Angebote von DS durch die autorisierten Benutzer ausschließlich für experimentelle, theoretische und/oder digitale Forschung, die in erster Linie dem Erwerb neuer Kenntnisse über die Grundlagen von Naturerscheinungen und beobachtbaren Fakten bis hin zu Machbarkeitsstudien im Labor dienen. Die Nutzung für die Grundlagenforschung (i) muss immer in eine allgemein verfügbare Veröffentlichung münden und (ii) darf nur gemeinnützigen Einrichtungen gewährt werden, die entweder in Besitz der öffentlichen Hand sind, von der öffentlichen Hand betrieben werden oder zu mehr als fünfzig Prozent (50 %) von der öffentlichen Hand finanziert werden.

 

11.2    Lizenz- und Nutzungsrechte. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in Abschnitt 2 dürfen für wissenschaftliche Zwecke oder für die Grundlagenforschung verwendete Angebote von DS weder direkt noch indirekt für kommerzielle Zwecke des Kunden oder einer Drittpartei genutzt werden.

 

11.3    Inhalte mit Wasserzeichen. Inhalte, die unter Verwendung von Angeboten von DS zur wissenschaftlichen Nutzung erstellt werden, enthalten möglicherweise automatisch ein Wasserzeichen zur Kennzeichnung, welches DS-Angebot verwendet wurde. Der Kunde darf diese Wasserzeichen nicht entfernen.

 

12.       Export

 

Der Export eines Angebots von DS und der dazugehörigen Dokumentation an den Kunden unterliegt den Ausfuhr- und Wiederausfuhrgesetzen und -bestimmungen der betreffenden Länder, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf die Export Administration Regulations (EAR) der USA und die Exportbestimmungen von Großbritannien (United Kingdom Export Regulations). Das Unternehmen DS und dessen Lizenzgeber sind dem Kunden gegenüber nicht haftbar, wenn erforderliche Vollmachten, Lizenzen oder Genehmigungen nicht eingeholt werden.  Der Kunde darf das Angebot von DS nicht direkt oder indirekt ausführen oder wiederausführen, ohne zunächst eine Exportlizenz oder eine sonstige behördliche Genehmigung eingeholt zu haben, wenn für eine solche Ausfuhr oder Wiederausfuhr eine solche Lizenz oder Genehmigung erforderlich ist. Der Kunde sichert DS hiermit zu, dass alle gemäß vorliegendem Vertrag bestellten DS-Angebote nicht unter Verletzung der geltenden Exportgesetze genutzt werden, einschließlich der Gesetze gegen die Verbreitung von atomaren, chemischen oder biologischen Waffen oder Raketenabschusssystemen, und dass die Angebote nicht an bestimmte Länder, Unternehmen oder Einzelpersonen geleitet werden, wenn dies nach den geltenden Exportgesetzen eines Landes untersagt ist. Der Kundeerkennt an, dass seine Daten in beliebige Länder übertragen oder dort gespeichert werden können. Der Kunde verpflichtet sich und sorgt dafür, dass alle Benutzer sich ebenfalls dazu verpflichten, jegliche Informationen oder Daten, deren Export nach den geltenden Gesetzen oder Vorschriften kontrolliert oder reguliert ist oder Genehmigungen oder Lizenzen unterliegt, nicht in einer Umgebung mit Datenfreigabe zu verarbeiten, zu speichern oder in eine solche Umgebung hochzuladen. Der Kunde wird als Exporteur seiner Kundendaten betrachtet. DS ist berechtigt, den vorliegenden Vertrag und alle Lizenzen sowie den Zugriff auf die hierin beschriebenen Onlinedienste schriftlich zu kündigen, wenn der Kunde diese Bestimmungen nicht einhält.

 

13.       Software-Compliance

 

13.1    Sicherheitsmechanismen. Die Unternehmen des DS-Konzerns ergreifen rechtliche Schritte, um eine unbefugte Nutzung der Angebote von DS auszuschließen. In diesem Zusammenhang können lizenzierte Programme einen Sicherheitsmechanismus enthalten, der die Installation oder Verwendung illegaler Kopien des Angebots von DS erkennt und in der Lage ist, ausschließlich Daten in Bezug auf illegale Kopien zu erfassen und zu übermitteln. Es werden keinerlei Daten erfasst, die der Kunde mit dem lizenzierten Programm erstellt hat. Mit Verwendung des lizenzierten Programms stimmt der Kunde der Erfassung und Erhebung von Daten sowie, falls illegale Kopien erfasst werden, einer Übertragung und Nutzung dieser Daten zu. DS behält sich außerdem das Recht vor, Hardware-Sperrgeräte, Software zur Lizenzverwaltung und/oder einen Lizenzberechtigungsschlüssel zu verwenden, um den Zugriff auf Angebote von DS sowie deren Nutzung zu steuern. Der Kunde darf nicht versuchen, solche Maßnahmen zu manipulieren, zu umgehen oder zu deaktivieren. Die Verwendung lizenzierter Programms ohne Hardware-Sperrgerät, ohne Software zur Lizenzverwaltung und/oder Lizenzberechtigungsschlüssel, bereitgestellt von DS, ist untersagt.

 

13.2    Überprüfung. Der Kunde ist während der Laufzeit des vorliegenden Vertrages und für einen darauffolgenden Zeitraum von drei (3) Jahren verpflichtet, akkurate Informationsdatensätze zur Nutzung der jeweiligen Angebote von DS zu pflegen, unter anderem einschließlich der Liste und Standorte des Personals, das Zugriff auf diese Angebote von DS hat und diese nutzt. Diese Informationen umfassen ggf. die Zerstörung der lizenzierten Programme und die vom Kunden ergriffenen Maßnahmen, um den Zugriff auf die jeweiligen Angebote von DS und deren Nutzung zu verhindern. DS hat jederzeit das Recht, auf eigene Kosten und zu angemessenen Zeit- und Ortsbedingungen Exemplare von bei Überprüfungen angefertigten Aufzeichnungen zu kontrollieren und zu erfassen bzw. die kundenseitige Nutzung der jeweiligen Angebote von DS zu überprüfen und zu erfassen. Der Kunde ermächtigt DS hiermit außerdem zu verifizieren, dass die Nutzung der Produkte von DS durch den Kunden den Bedingungen eines gültigen Vertrages entspricht. Zu diesem Zweck kann DS während der normalen Geschäftszeiten eine Überprüfung in den Geschäftsräumen des Kunden (oder in den Geschäftsräumen, in denen Angebote von DS zur Nutzung durch den Kunden installiert sind) derart vornehmen, dass der Kunde bei seinen geschäftlichen Aktivitäten möglichst wenig gestört und beeinträchtigt wird. Der Kunde gewährt DS oder einem von DS mit der Durchführung einer derartigen Überprüfung beauftragten Drittanbieter Zugriff auf die Maschinen, stellt Kopien von Ausgabedateien der Systemtools bereit und ermöglicht die Ausführung aller zum Generieren von Überprüfungsaufzeichnungen geeigneten Tools. Wenn die Überprüfung eine nicht autorisierte Nutzung der Angebote von DS ergibt, muss der Kunde DS umgehend und zum aktuellen Listenpreis alle Beträge zahlen, die er aufgrund der nicht autorisierten Verwendung des Angebots schuldig ist. Wenn eine solche nicht autorisierte Verwendung für das betreffende Angebot von DS mindestens fünf Prozent der autorisierten Verwendung des Kunden entspricht, muss der Kunde DS zusätzlich zu den geltenden Gebühren auch die Kosten der Überprüfung erstatten. Mit der Geltendmachung der oben beschriebenen Rechte und Verfahren verzichtet DS nicht auf das Recht, den vorliegenden Vertrag durch andere rechtlich zulässige Mittel durchzusetzen oder eigenes geistiges Eigentum zu schützen.

 

14.       Datenschutz

 

Der Kunde bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass er zu jeder Zeit der alleinige Datenverantwortliche für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist und bleibt, die im Rahmen seines Zugriffs auf ein Angebot von DS und dessen Nutzung verarbeitet werden, und dass er somit für die Einhaltung aller geltenden Datenschutzvorschriften verantwortlich ist, insbesondere für (i) die Übermittlung von personenbezogenen Daten, (ii) Informationen zu betroffenen Personen und (iii) Zugriffs-, Änderungs- und Löschungsrechte betroffener Personen. DS als Datenverarbeiter erhebt, speichert und verarbeitet die personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit dem Vertrag.

 

15.       Sonstiges

 

15.1    Bestellungen. Die für Einkäufe des Kunden geltenden Bedingungen ersetzen, ergänzen oder ändern in keinem Fall die Bedingungen des vorliegenden Vertrages.

 

15.2    Mitteilungen. Sofern hierin nicht anders angegeben, müssen alle dem vorliegenden Vertrag zufolge erforderlichen Mitteilungen schriftlich, in englischer Sprache bzw. der in den länderspezifischen Bedingungen angegebenen Sprache erfolgen und gelten als zugestellt: (i) am Tag der persönlichen Zustellung oder der Zustellung per Express-Kurierdienst, (ii) drei (3) Tage nach dem Versand der Mitteilung per Einschreiben oder (iii) an dem Tag, an dem sie als bestätigtes Fax an die in den Transaktionsdokumenten angegebene Adresse der jeweiligen Partei gesendet wird, oder aber an eine andere Adresse, die jede Partei der anderen Partei durch eine Mitteilung – wie hiermit gefordert – zukommen lassen kann oder die im entsprechenden Bestellformular enthalten ist. Mitteilungen, die sich auf Onlinedienste beziehen, können auch per E-Mail durch DS zugestellt werden und gelten vierundzwanzig (24) Stunden nach dem Zeitpunkt des Versandes der jeweiligen E-Mail an den Kunden als zugestellt. Für Angebote von DS, die im DS-Webstore bestellt werden, wird das Zustellungsverfahren für Mitteilungen im DS-Webstore beschrieben.

 

15.3    Höhere Gewalt. Keine der Vertragsparteien haftet für eine Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus vorliegendem Vertrag, wenn diese aus (i) einem Fall höherer Gewalt gemäß der Definition der Gesetze, denen der vorliegende Vertrag unterliegt, und der Gerichte in dieser Gerichtsbarkeit oder (ii) aus folgenden Ursachen resultiert: Streiks (ob vorab angekündigt oder nicht), Krieg (erklärt oder nicht), Unruhen, staatliche Maßnahmen, Terrorakte, Naturkatastrophen (Brände, Überschwemmung, Erdbeben usw.) oder Ausfälle bei der Strom-, Gas-, Wasserversorgung oder Störungen im Bereich Telekommunikation.

 

15.4    Hosting durch Dritte. Der Kunde ist berechtigt, die lizenzierten Programme per Remote-Zugriff auf Computern zu installieren und zu verwenden, die von einem bewährten und seriösen Drittanbieter betrieben werden, und diesen Dienstanbieter zu beauftragen, die Hardware zu betreiben und die lizenzierten Programme ausschließlich für den Kunden und in seinem Namen zu verwalten; jedoch unter der Voraussetzung, dass (i) nur ordnungsgemäß autorisierte Benutzer das Recht zur Nutzung der lizenzierten Programme haben; (ii) der Kunde eine schriftliche Vereinbarung mit dem Dienstanbieter abschließt, worin der Dienstanbieter zustimmt, dass sein Zugriff auf das Produkt ausschließlich dem Zweck dient, für den Kunden die oben genannten Dienste bereitzustellen, und sonst allen in diesem Vertrag enthaltenen Einschränkungen und Begrenzungen unterliegt; und (iii) dieser Dienstanbieter nicht Teil eines Konzerns ist, der Produkte und Dienstleistungen anbietet, die mit den Angeboten von DS im Wettbewerb stehen. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der Dienstanbieter als Beauftragter des Kunden gilt. Wenn der Kunde Kenntnis von einem tatsächlichen oder vermuteten unbefugten Zugriff, einer Nutzung oder Offenlegung der lizenzierten Programme erhält, muss der Kunde den Zugriff des Dienstanbieters auf die lizenzierten Programme umgehend beenden. Der Kunde ist verpflichtet, DS gegenüber allen Ansprüchen, Ausgaben, Urteilen, Schäden oder Verlusten (einschließlich Anwaltsgebühren in angemessener Höhe) schad- und klaglos zu halten, die aus dem Zugriff dieses Dienstanbieters auf die lizenzierten Programme oder seiner Nutzung derselben entstehen oder die in irgendeiner Weise damit verbunden sind.

 

15.5    Salvatorische Klausel. Wenn eine Bestimmung des vorliegenden Vertrages von einem zuständigen Gericht oder Schiedsrichter als rechtswidrig, nichtig oder nicht durchsetzbar befunden wird, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam. Die betroffene Bestimmung wird so abgeändert, dass sie im größtmöglichen Umfang durchsetzbar und wirksam ist, um die ursprüngliche Absicht der Parteien zu erfüllen.

 

15.6    Übertragung, Abtretung und Unterverträge. Alle Unterverträge, Abtretungen, Delegierungen oder sonstigen Übertragungen (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Fusionen, Übernahmen, Veräußerungen und Änderungen von Kontrollmechanismen oder Sacheinlagen) des vorliegenden Vertrages oder irgendwelcher Rechte, Aufgaben, Vorteile oder Verpflichtungen des Kunden im Rahmen des vorliegenden Vertrages unterliegen der vorherigen schriftlichen Genehmigung von DS. Jeder Versuch, ohne derartige Genehmigung zu verfahren, ist nichtig. Im Falle einer Genehmigung der Übertragung von Lizenzen kann eine Anpassungsgebühr fällig werden. Der vorliegende Vertrag ist bindend für und zugunsten von DS sowie dessen Rechtsnachfolger und Zessionare.

 

15.7    Änderungen und Verzichtserklärungen. Keine Verzichtserklärung, Änderung, Abwandlung oder Aufhebung einer der Bestimmungen des vorliegenden Vertrages ist bindend, ohne dass beide Parteien ein entsprechendes schriftliches Zusatzdokument unterzeichnen. Das Versäumnis einer Partei, auf der Erfüllung einer Bestimmung des vorliegenden Vertrages zu bestehen, berührt in keiner Weise ihr Recht, diese oder eine andere Bestimmung zu einem späteren Zeitpunkt durchzusetzen.

 

15.8    Gesamter Vertrag; Vorrang. Der vorliegende Vertrag umfasst alle Vereinbarungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt alle vorherigen und gleichzeitigen, mündlichen und schriftlichen Angebote, Vereinbarungen, Absprachen, Zusicherungen, Bestellungen und Mitteilungen. Bei Unstimmigkeiten, Abweichungen oder Widersprüchen zwischen irgendwelchen OST und diesen allgemeinen Bedingungen haben die Bedingungen der jeweiligen OST Vorrang, jedoch ausschließlich in Bezug auf das in den jeweiligen OST beschriebene Angebot von DS. Zukünftige OST werden in Bezug auf Angebote von DS, die der Kunde im Rahmen des vorliegenden Vertrages erwirbt, insgesamt gesehen nicht zu einer wesentlichen Zunahme der Verbindlichkeiten und Verpflichtungen des Kunden im Rahmen dieser allgemeinen Bedingungen oder zu einer wesentlichen Verringerung der Verbindlichkeiten oder Verpflichtungen von DS im Rahmen dieser allgemeinen Bedingungen führen. Der Kunde bestätigt, dass er (i) vollständige Kenntnis aller hierin enthaltenen Bedingungen und der hierin durch Verweis einbezogenen Bedingungen hat, (ii) einwilligt, an diese Bedingungen gebunden zu sein und sie einzuhalten, und (iii) beim Abschluss des vorliegenden Vertrages nicht auf die zukünftige Verfügbarkeit von Funktionen oder Produkt-Updates in Bezug auf ein Angebot von DS vertraut hat. Die Bedingungen des vorliegenden Vertrages haben keine Kraft oder Wirkung in Bezug auf Ansprüche in Zusammenhang mit der Nutzung geistiger Eigentumsrechte von DS, die außerhalb des Geltungsbereichs der hierin ausdrücklich gewährten und/oder vorgesehenen Rechte liegen.

 

15.9    Sprache. Der vorliegende Vertrag wird in englischer Sprache ausgefertigt und kann nur zu Informationszwecken in einer anderen Sprache als Englisch bereitgestellt werden. Die englische Fassung ist die einzige bindende und durchsetzbare Version dieses Vertrags.

 

15.10  Überschriften. Die Überschriften in vorliegendem Vertrag dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keine Auswirkungen auf die Bedeutung oder Auslegung einer Bestimmung des vorliegenden Vertrages.

 

15.11  DS ist berechtigt, die eigenen Rechte oder Pflichten aus vorliegendem Vertrag ganz oder teilweise ohne Zustimmung des Kunden abzutreten, zu delegieren, weiterzuvergeben oder anderweitig zu übertragen.

 

15.12  Fortgeltung. Die Bestimmungen der Abschnitte 1, 2.2, 4.2, 5, 6.2, 7, 8, 9.4, 10.1, 10.2, 10.4, 11, 12, 13, 14 und 15 des vorliegenden Vertrages sowie die länderspezifischen Bedingungen für die Volksrepublik China (falls zutreffend) bleiben auch nach Beendigung oder Auslaufen des vorliegenden Vertrages bestehen.

 

15.13  Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit. In Bezug auf Kunden, deren Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz sich an einem anderen Ort als der Volksrepublik China (für die Zwecke des vorliegenden Vertrages, ausgenommen Hongkong, Taiwan und Macau) befindet, unterliegen dieser Vertrag und seine Auslegung den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts, unter Ausschluss der Grundsätze des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf. Die Parteien verzichten unwiderruflich auf alle Rechte, bei diesbezüglichen Rechtsstreitigkeiten ein Schwurgericht anzurufen. Alle Klagen und Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, werden ausschließlich von den Gerichten des Commonwealth of Massachusetts angehört und beigelegt. Ungeachtet des Vorstehenden kann DS nach eigenem Ermessen jegliche Ansprüche oder Streitigkeiten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen und/oder auf billigkeitsrechtliche Rechtsmittel), die durch die Gültigkeit, Auslegung und/oder Erfüllung des vorliegenden Vertrages entstehen oder damit in Zusammenhang stehen, vor Gerichte und/oder Verwaltungsbehörden bringen, die für den Gegenstand solcher Ansprüche bzw. Streitigkeiten zuständig sind.

 

 

LÄNDERSPEZIFISCHE BEDINGUNGEN

 

 

 

SPEZIFISCHE BEDINGUNGEN FÜR die Volksrepublik China

(Für die Zwecke des vorliegenden Vertrages, ausgenommen Hongkong, Taiwan und Macau)

(„China“)

 

Zusätzlich zu den oben genannten Bestimmungen und ungeachtet jedweder anderslautender Bestimmungen gelten die folgenden Bedingungen für Angebote von DS, die von Kunden lizenziert und/oder genutzt werden, deren Hauptgeschäftssitz oder Hauptwohnsitz China ist:

 

16. Geltendes Recht und Gerichtsbarkeit.

Der vorliegende Vertrag und seine Auslegung unterliegen den Gesetzen von Hongkong, unter Ausschluss der Prinzipien des Kollisionsrechts und/oder des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf.

Sämtliche Streitigkeiten, die aus vorliegendem bzw. in Verbindung mit vorliegendem Vertrag entstehen, einschließlich aller Fragen bezüglich seiner Existenz, Gültigkeit oder Kündigung, sind durch ein Schiedsverfahren nach der Schiedsordnung der Internationalen Handelskammer, die per Verweis ein Bestandteil dieser Klausel ist, durch einen gemäß dieser Schiedsordnung ernannten Schiedsrichter beizulegen. Das Schiedsverfahren findet in Hongkong in englischer Sprache statt. Sitz des Schiedsgerichts ist Hongkong. Die Entscheidung des Schiedsgerichts und der Schiedsspruch sind für die Parteien endgültig und rechtsverbindlich und die Parteien stimmen zu, sie als rechtsverbindlich anzusehen und entsprechend zu handeln. Die obsiegende Partei hat Anspruch auf Erstattung der Gebühren und Kosten.

Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass der unmittelbar vorstehende Absatz das Recht von DS auf die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen oder auf die Einleitung eines Verfahrens in Bezug auf oder in Verbindung mit der Gültigkeit, Auslegung und/oder Erfüllung des vorliegenden Vertrages oder auf die Beilegung von Streitigkeiten, die Rechte des geistigen Eigentums betreffen, bei einem zuständigen Gericht nicht verhindert, einschränkt oder anderweitig beschränkt.

17. Weitere Bedingungen für Onlinedienste in China.

a. Durch die Nutzung der Onlinedienste sichert der Kunde zu, dass er sämtliche relevanten Genehmigungen, Lizenzen und Bewilligungen gemäß aller geltenden Gesetze und Vorschriften eingeholt hat. Ferner sichert er zu, dass er bei der Inanspruchnahme der Onlinedienste alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften strikt einhält. Insbesondere sichert der Kunde zu, dass:

(i) weder der Kunde noch einer seiner autorisierten Benutzer bei der Nutzung der Onlinedienste Inhalte veröffentlichen, die:

1)       gegen die in der Verfassung Chinas festgelegten Grundprinzipien verstoßen;

2)       die nationale Sicherheit Chinas gefährden, nationale Geheimnisse offenlegen, die Staatsmacht untergraben oder die nationale Wiedervereinigung unterminieren;

3)       die nationale Ehre Chinas verletzen und die Interessen Chinas beeinträchtigen;

4)       ethnischen Hass und Diskriminierung fördern und die ethnische Einheit untergraben;

5)       die nationalen religiösen Richtlinien Chinas untergraben oder Kult und feudalistischen Aberglauben predigen;

6)       Gerüchte verbreiten, die soziale Ordnung stören und die soziale Stabilität untergraben;

7)       Obszönität, Pornografie, Glücksspiel, Gewalt, Mord, Terrorismus oder Anstiftung verbreiten;

8)       andere beleidigen oder verleumden oder die legitimen Rechte und Interessen anderer verletzen; oder

9)       sonstige Inhalte enthalten, die nach geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften (einschließlich der, jedoch nicht beschränkt auf die Gesetze und Vorschriften Chinas) untersagt sind, und

(ii) weder der Kunde noch seine autorisierten Benutzer die entsprechenden Onlinedienste für folgende Zwecke nutzen werden:

1)       Zugriff auf Computerinformationsnetzwerke oder Nutzung von Ressourcen von Computerinformationsnetzwerken ohne entsprechende Genehmigung;

2)       Löschen, Ändern oder Hinzufügen von Funktionen in Computerinformationsnetzwerken ohne Genehmigung;

3)       nicht genehmigtes Löschen, Ändern oder Hinzufügen von Daten und Anwendungen, die in einem Computerinformationsnetzwerk gespeichert sind oder darüber übertragen werden;

4)       bewusstes Erstellen und Verbreiten von Schadprogrammen, einschließlich Computerviren; oder

5)       Durchführen sonstiger Aktivitäten, die die Sicherheit von Computerinformationsnetzwerken gefährden können.

b. Ferner erklärt der Kunde und sichert zu, dass alle Kundendaten und sonstigen Inhalte, die von ihm oder seinen autorisierten Benutzern bei der Nutzung der jeweiligen Onlinedienste erstellt, veröffentlicht, gespeichert und verarbeitet worden sind, ausschließlich zur technischen Verwendung durch den Kunden bestimmt sind und dass der Kunde die betreffenden Onlinedienste gemäß vorliegendem Vertrag und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften für rechtmäßige Zwecke nutzen wird.

c. Der Kunde und seine autorisierten Benutzer sind zur Einhaltung aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften in Bezug auf die Authentifizierung mit echten Namen verpflichtet. Der Kunde kann die betreffenden Onlinedienste erst abonnieren und nutzen, nachdem seine Identität und Qualifikationen sowie die Identität und Qualifikationen seiner autorisierten Benutzer verifiziert worden sind. Der Kunde und seine autorisierten Benutzer sind zivilrechtlich handlungsfähig und haftbar. Der Kunde und seine autorisierten Benutzer haften für alle Informationen, die der Kunde gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften sowie den Bestimmungen des vorliegenden Vertrages zur Verfügung stellt. DS behält sich das Recht vor, die Authentizität der jeweiligen Identitäten des Kunden und seiner autorisierten Benutzer gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften zu überprüfen. Der Kunde erklärt sich bereit, mit DS im erforderlichen Umfang zu kooperieren.

d. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in vorliegendem Vertrag erkennt der Kunde an und stimmt zu, dass DS bei einem der folgenden Ereignisse das Recht hat, Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf das Löschen oder Abschirmen zugehöriger Kundendaten oder -inhalte, Trennen von Links, Unterbrechen von Onlinediensten und Konten, Kündigen von Onlinediensten, Konten und des vorliegenden Vertrages, und dass der Kunde für alle damit einhergehenden Folgen haftbar ist und DS gegenüber sämtlichen Ansprüchen und Verlusten (einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Verwaltungsstrafen) in Verbindung mit Folgendem schadlos hält:

(ii) Verletzung von auf den entsprechenden Websites aufgeführten Service-Regeln oder Richtlinien durch den Kunden oder einen seiner autorisierten Benutzer; oder

(iii) Verstoß gegen geltende gesetzliche Bestimmungen und Vorschriften durch den Kunden oder einen seiner autorisierten Benutzer.

 

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